Alb-Donau-KreisBaden-WürttembergStuttgart

207 Millionen Euro für schnelles Internet in Baden-Württemberg!

Am 10. Februar 2025 gab Digitalisierungsminister Thomas Strobl in Stuttgart bekannt, dass Baden-Württemberg in diesem Jahr 207 Millionen Euro in den Ausbau von schnellem Internet investieren wird. Ziel dieser Initiative ist der flächendeckende Aufbau eines Gigabitnetzes, um sicherzustellen, dass kein Haushalt, keine Schule und kein Unternehmen von der digitalen Welt abgeschnitten bleibt. Diese Maßnahme ist Teil eines größeren Plans, bei dem seit 2016 insgesamt 3,2 Milliarden Euro für den Breitbandausbau bereitgestellt wurden.

Zusammen mit Bundesmitteln in Höhe von 3,53 Milliarden Euro ergibt sich ein Gesamtfördervolumen von 6,73 Milliarden Euro. Insgesamt 21 Institutionen aus 17 Landkreisen erhalten 36 Förderbescheide mit einem Gesamtvolumen von 207.277.828,50 Euro. Durch diese Maßnahme werden 37.460 neue Teilnehmeranschlüsse geschaffen, wovon unter anderem 18 Anschlüsse für Schulen, 2.514 für Unternehmen, 45 für öffentliche Einrichtungen und 70 für schwer erreichbare Grundstücke vorgesehen sind.

Details zu den Förderungen

Die höchste Fördersumme wird für das Projekt der OEW Breitband GmbH in mehreren Gemeinden im Landkreis Alb-Donau bereitgestellt, die mit 57.924.182,40 Euro gefördert wird. Die Gesamtinvestitionen dieses Projekts belaufen sich auf etwa 144,8 Millionen Euro, wobei der Bund 50 Prozent der Kosten übernimmt und die OEW Breitband GmbH einen Eigenanteil von 10 Prozent leistet. Weitere Förderungen umfassen die Gemeinde Schemmerhofen im Landkreis Biberach mit 3.879.830,80 Euro sowie den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Lörrach, der 20.800.000,00 Euro für den Ausbau in mehreren Gemeinden erhält. Zudem erhält die Gemeinde Weil im Schönbuch 408.420,80 Euro für den Ausbau des schnellen Internets.

Für die Förderung ist es jedoch erforderlich, dass die Gebiete unterversorgt sind, was bedeutet, dass die Internetgeschwindigkeit weniger als 500 Mbit/s im Download oder weniger als 200 Mbit/s symmetrisch betragen muss. Bereiche, die diesen Kriterien nicht entsprechen, bleiben von der Unterstützung ausgeschlossen. Eine Markterkundung zur Feststellung des Ausbauinteresses von privatwirtschaftlichen Unternehmen ist zwingend notwendig, bevor Förderanträge gestellt werden können. Das Land Baden-Württemberg fördert den Breitbandausbau durch Mitfinanzierung des Bundesförderprogramms, mit dem Ziel einer Förderquote von 90 %.

Für weitere Informationen zur Antragstellung können die entsprechenden Anträge elektronisch über das Serviceportal service-bw eingereicht oder per E-Mail an breitband@im.bwl.de gesendet werden, wie auf der Webseite [im.baden-wuerttemberg.de](https://im.baden-wuerttemberg.de/de/digitalisierung/breitband/breitbandfoerderung/) ausgeführt.