Deutschland

Vogelgrippe im Nürnberger Tiergarten: Einschränkungen aufgehoben!

Im Nürnberger Tiergarten wurden im Januar 2025 mehrere Fälle von Vogelgrippe festgestellt. Insgesamt wurden drei Weißstörche und zwei Pelikane positiv auf das Virus H5N1 getestet. Von den zehn Störchen, die in der Außenstelle Gut Mittelbüg zur Überwinterung waren, sind alle verstorben; ein infizierter Pelikan musste eingeschläfert werden. In der Folge wurde der Zoo vorübergehend geschlossen. Am 24. Januar nahm der Tiergarten jedoch mit einigen Einschränkungen den Betrieb wieder auf.

Aktuelle Untersuchungen haben ergeben, dass es am 10. Februar 2025 keine weiteren Vogelgrippe-Fälle im Tiergarten Nürnberg gibt. Ab dem 11. Februar dürfen das Wüstenhaus, Raubtierhaus, Tapirhaus und der Bauernhof im Kinderzoo erneut für Besucher geöffnet werden. Das Manatihaus öffnet zwei Tage später. Ab diesem Datum gelten zudem wieder die normalen Eintrittspreise. Die Einschränkungen für die Außenstelle Gut Mittelbüg bleiben jedoch bestehen, da es weiterhin als Ausbruchsbetrieb gilt und für die Öffentlichkeit geschlossen bleibt.

Gesundheitsaussichten und Präventionsmaßnahmen

Laut dem Friedrich-Loeffler-Institut wurde der Vogelgrippe-Subtyp H5N1 bei den verstorbenen Weißstörchen auf Gut Mittelbüg nachgewiesen. In einer Mitteilung der Stadt Nürnberg wurde betont, dass der Tiergarten weiterhin geschlossen bleibt, um eine Verbreitung des Virus zu verhindern. Die Sicherheit hat höchste Priorität: Verschiedene Sicherheitsmaßnahmen, darunter eine Stallpflicht für zahlreiche Vogelarten, wurden angeordnet.

Zusätzlich müssen die Vögel im Tiergarten regelmäßig untersucht werden, und das Personal muss strenge Hygienevorschriften befolgen. Neben den betroffenen Weißstörchen leben auch zwei Pelikane, die mit H5N1 infiziert sind, weiterhin und sind wohlauf. Insgesamt wurden seit Beginn des Jahres in Deutschland 42 Fälle von aviärer Influenza gemeldet, darunter auch einen Fall bei Wildgänsen im schwäbischen Aichach-Friedberg und drei Wasservögel im Zoo Augsburg im Dezember. Die Geflügelhalter in der Region sind dazu angehalten, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und den Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. H5N1 gilt als endemische Krankheit, eine Impfung könnte langfristig notwendig sein.

Die Aufzeichnungen im Geflügelpest-Verzeichnis des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit belegen die Ernsthaftigkeit der Situation. Dennoch bleibt der Tiergarten optimistisch und führt umfassende Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durch, um sowohl Mitarbeiter als auch Tiere zu schützen.