
Die geplante Klassenfahrt der Zehntklässler am Deutenberg-Schulverbund in Schwenningen wurde abgesagt, was zu erheblichem Unmut bei den Eltern geführt hat. Laut dem Bericht von Schwarzwälder Bote äußerte der Elternbeirat insbesondere Kritik am „Nichtreagieren“ des Staatlichen Schulamtes. Der Unmut des Elternbeiratsvorsitzenden Tino Berthold begann bereits Mitte Oktober 2024, und bis Februar 2025 gab es seitens des Schulamtes keine Lösung oder Reaktion auf die Bedenken der Eltern.
Die Situation rund um die Schulfahrten ist jedoch nicht nur in Schwenningen ein Thema von Interesse. Wie Oberbayern BLLV berichtet, sind Schülerinnen und Schüler bei Schulfahrten durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung gegen körperliche Schäden versichert. Diese Regelung gilt auch für Fahrten ins Ausland, wobei auf die Beantragung einer Anspruchsbescheinigung bei den gesetzlichen Krankenkassen hingewiesen wird, um Leistungen im Ausland in Anspruch nehmen zu können. Das Mitführern dieser Bescheinigung wird empfohlen, ebenso wie der Abschluss einer Gruppenhaftpflichtversicherung und gegebenenfalls einer Auslandskrankenversicherung, deren Kosten von den Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schülern zu tragen sind.
Versicherung und Sicherheit auf Schülerfahrten
Darüber hinaus sind Lehrkräfte im Rahmen der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge oder der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, solange sie in Ausübung ihres Dienstes einen Unfall erleiden. Das gilt auch für sonstige Begleitpersonen, die mit Wissen und Wollen der Schulleitung die Schülerfahrt begleiten.