Freising

Wichtige Fristen zur Bundestagswahl: Briefwahl rechtzeitig beantragen!

Die Bundestagswahl 2025 findet am Sonntag, den 23. Februar statt. In diesem Zusammenhang sind die Regelungen zur Briefwahl von besonderem Interesse für die Wähler. Der Abgabeschluss für die Briefwahlunterlagen ist am Samstag, den 22. Februar, um 12 Uhr. Die Möglichkeit, Wahlscheine zu beantragen, bleibt bis zu diesem Zeitpunkt bestehen. Bei Verlust des Wahlscheins muss der Verlust im Bürgerbüro der Stadt Freising, Marienplatz 1, glaubhaft gemacht werden. Hierfür ist eine schriftliche Erklärung über den Verlust erforderlich. Ein neuer Wahlschein wird dann nach Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses ausgestellt. Es ist wichtig zu beachten, dass nach dem Abgabeschluss am Samstagmittag die Erteilung eines neuen Wahlscheins nicht mehr möglich ist.

Eine bedeutende Erleichterung für viele Wähler ist, dass die Briefwahl ohne Angabe von Gründen beantragt werden kann. Diese Form der Stimmabgabe erfreut sich zunehmender Beliebtheit, wie die vergangenen Wahlen zum Europaparlament und der bayerischen Landtagswahl zeigen, bei denen mehr als die Hälfte der Wähler in Bayern ihre Stimmen per Briefwahl abgaben, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete.

Details zur Briefwahl

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen ab 18 Jahren. Wahlbenachrichtigungen werden rechtzeitig vor der Wahl versendet, und die Wahllokale stehen am Wahltag in der gesamten Bundesrepublik zur Verfügung. Die Beantragung eines Wahlscheins ist sowohl persönlich als auch schriftlich möglich, einschließlich Optionen wie Post, Fax, E-Mail oder online in vielen Gemeinden. Telefonische Anträge sind jedoch nicht zulässig. Der späteste Zeitpunkt für die Beantragung des Wahlscheins ist am Freitag vor der Wahl um 15:00 Uhr, mit einer Ausnahme für plötzliche Erkrankungen, wo Anträge bis 15:00 Uhr am Wahltag gestellt werden können.

Für die Beantragung des Wahlscheins sind folgende Informationen notwendig: Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und Wohnanschrift. Bei Anträgen für andere Personen ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die Briefwahlunterlagen werden entweder per Post an die Wohnanschrift oder an eine alternative Adresse gesendet. Alternativ können die Unterlagen auch persönlich abgeholt werden. Der Ablauf der Briefwahl besteht darin, den Stimmzettel auszufüllen, diesen in den Umschlag zu verschließen, den Wahlschein zu unterschreiben und den Wahlbrief per Post abzusenden oder direkt abzugeben. Der Wahlbrief muss bis zum Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Für die Abgabe innerhalb Deutschlands wird empfohlen, den Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl, also bis zum 20. Februar 2025, zu versenden.

Auch aus dem Ausland ist Briefwahl möglich. Dabei muss der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 2. Februar 2025 bei der zuständigen Stelle eingehen. Für den Versand von Wahlbriefen aus außereuropäischen Ländern wird empfohlen, Luftpost mit Priority-Aufkleber zu nutzen. Die Auszählung der Briefwahlstimmen erfolgt am Wahltag nach 18:00 Uhr durch die zuständigen Briefwahlvorstände. Weitere Informationen sind auf der Website der Bundeswahlleiterin verfügbar, wie bundesregierung.de mitteilt.