Aachen

Aachen setzt auf klimaneutrale Wärme: Bürger können mitgestalten!

Die kommunale Wärmeplanung in Aachen, die auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung abzielt, wird durch wichtige Schritte und Maßnahmen begleitet. Diese Planung umfasst Empfehlungen zum Umbau der Wärmeversorgung in verschiedenen Bezirken und Quartieren. Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Einbeziehung öffentlicher Träger sind dabei gesetzlich vorgeschrieben. Die Beteiligungsphase für Bürger*innen hat eine Dauer von 30 Tagen und wird im März 2025 umgesetzt.

Im Rahmen dieser Beteiligung sind lokale Informationsveranstaltungen in sämtlichen Stadtbezirken geplant. Die Termine sind wie folgt festgelegt:

  • Aachen-Mitte: 05.03.2025, Depot Talstraße, Talstraße 2
  • Aachen-Brand: 06.03.2025, Gesamtschule Brand, Rombachstraße 99
  • Aachen-Eilendorf: 11.03.2025, GGS Brühlstraße, Brühlstraße 2
  • Aachen-Haaren: 12.03.2025, GGS Am Haarbach, Haarbachtalstraße 10
  • Aachen-Kornelimünster/Walheim: 18.03.2025, Inda-Gymnasium, Gangolfsweg 52
  • Aachen-Laurensberg: 19.03.2025, GGS Laurensberg, Vetschauer Straße 2
  • Aachen-Richterich: 26.03.2025, Peter-Schwarzenberg-Halle, Grünenthaler Straße 27

Beteiligungsmöglichkeiten und Informationsangebote

Für eine digitale Rückmeldung steht ein Beteiligungsportal zur Verfügung, wo Bürger*innen ihre Meinungen und Hinweise einbringen können. Die Adresse lautet www.beteiligung.nrw.de/k/1012089. Alle Stellungnahmen und Hinweise werden dokumentiert und geprüft. Zudem sind bis Ende März 2025 Bürger*innensprechstunden zum Thema „Klimaneutrales Aachen“ im OecherLab, Kapuzinergraben 19D, eingerichtet.

Die kommunale Wärmeplanung zielt nicht nur auf Klimaneutralität, sondern auch auf Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Wärmeversorgung. Dabei werden zentrale Versorgungsmöglichkeiten wie Fernwärme, Abwärme und Geothermie sowie dezentrale Lösungen berücksichtigt. Der Stadtrat plant, die finale Wärmeplanung im Sommer 2025 zu verabschieden. Politische Gremien beraten zurzeit und bereiten die Entscheidungsgrundlage vor.

Die Empfehlungen aus dem Wärmeplan sind zwar nicht rechtlich bindend, jedoch ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbindlich. Dieses schreibt vor, dass ab dem 01.01.2024 neue Heizungssysteme in Neubaugebieten zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, was ab dem 01.07.2026 auch für alle neuen Heizungssysteme in Aachen gilt.

Für detaillierte Informationen zu den Terminen und Uhrzeiten können Interessierte die Seite www.aachenklima.de/termine besuchen, wie auch [aachen.de](https://www.aachen.de/de/stadt_buerger/politik_verwaltung/pressemitteilungen/waermeplanung_beteiligung.html) berichtete. Außerdem bietet die [aachenklima.de](https://www.aachenklima.de/waermeplanung/) nähere Einblicke in die Details der Wärmeplanung.