
Armin Laschet, der ehemalige CDU-Chef, wurde in Aachen mit einer Geschwindigkeitsübertretung von 97 km/h geblitzt, wo lediglich 50 km/h erlaubt sind. Die Geschwindigkeitsüberschreitung beträgt somit 47 km/h, was zu einer Strafe von 428,50 Euro führt. Darüber hinaus erhält er zwei Punkte im Flensburger Verkehrssündenregister und muss mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
Nach dem Vorfall meldete sich Laschet am Tag darauf bei der Polizei und berichtete, sich von unbekannten Männern verfolgt gefühlt zu haben. Diese Aussage erinnerte ihn an frühere Morddrohungen, die er während seiner Amtszeit als Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen erhalten hatte. Die Polizei, die nach diesen angeblichen Verfolgern suchte, konnte jedoch keine Hinweise auf verdächtige Personen ausfindig machen.
Rechtsfolgen und Einspruch
Laschet legte zunächst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, zog diesen jedoch später zurück, da die Staatsanwaltschaft Aachen kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einleitete und keine Verfolger identifizieren konnte. Er äußerte, dass zu schnelles Fahren passieren kann, aber nicht passieren sollte. Trotz seiner anfänglichen Bedenken erklärte Laschet, dass der Einspruch nicht mehr zielführend sei und er die Geldbuße zahlen werde, wie Focus berichtete.
Zusätzlich verwies Mopo auf die Tatsache, dass die Polizei keine strafrechtlichen Maßnahmen ergriff, und dass Laschet den Vorfall als unglücklich aber nicht unüblich ansah.