
Die Problematik häuslicher Gewalt zeigt sich zunehmend auch im Landkreis Weilheim. Wie Merkur berichtet, ist die Zahl der gemeldeten Fälle in den letzten Jahren gestiegen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser verdeutlicht die Schwere des Themas und erwähnt, dass alle drei Minuten in Deutschland eine Frau oder ein Mädchen Opfer häuslicher Gewalt wird (Statistik 2023).
Die Polizei registrierte im Landkreis 244 Fälle häuslicher Gewalt im Jahr 2022 und 264 im Jahr 2023. Da die Erfassungsrichtlinien geändert wurden, sind die Zahlen jedoch nicht direkt vergleichbar. Zudem wurden in Schongau 2022 81 Fälle und 2023 67 Fälle verzeichnet; bis Anfang Dezember 2024 waren bereits 91 Einträge dokumentiert. Im Jahr 2023 gab es zudem zehn Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz, wobei die Polizei auf Wunsch des Opfers Kontaktverbote verhängen kann.
Unterstützungsangebote und rechtliche Maßnahmen
Ein runder Tisch zum Thema „Häusliche Gewalt“ im Landkreis umfasst zahlreiche Institutionen, darunter das Jugendamt und die Polizei. Das Frauenhaus in Murnau bietet Platz für fünf Frauen und deren Kinder, wobei im Jahr 2024 zwei Frauen aus dem Landkreis aufgenommen wurden. Die Belegungszahlen des Frauenhauses sind jedoch nicht repräsentativ, da häufig auch sichere Lösungen ohne Aufenthalt im Frauenhaus gefunden werden können.
Im Zeitraum zwischen 2022 und 2024 wurden 132 Opfer von Kriminalität vom Weissen Ring betreut, wobei 16% dieser Opfer von häuslicher Gewalt betroffen waren. Das Gewalthilfegesetz sieht einen Rechtsanspruch auf kostenlose Unterstützung und Beratung für Frauen und Kinder bei Gewalt vor, wobei sich der Bund mit 2,6 Milliarden Euro am Ausbau der Schutzstrukturen beteiligt.
Häusliche Gewalt umfasst physische, sexuelle und psychische Gewalt innerhalb von Partnerschaften oder Familien und ist kein eigenständiger Straftatbestand, sondern beinhaltet verschiedene strafrechtliche Tatbestände.
Darüber hinaus informiert Frauenhauskoordinierung, dass Gewalt gegen Frauen in Deutschland strafbar ist, sowohl im öffentlichen Raum als auch im häuslichen Umfeld. Frauen können bei akuter Gefährdung die Polizei über den Notruf 110 oder lokale Dienststellen kontaktieren. In Fällen häuslicher Gewalt hat die Polizei die Befugnis, den Gewalttäter aus der Wohnung zu weisen und Rückkehrverbote zu erlassen.
Zusätzlich stehen zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten zur Verfügung, darunter gerichtliche Schutzanordnungen, die Betretungsverbote, Näherungsverbote sowie das Überlassen der gemeinsamen Wohnung an die gewaltbetroffene Frau umfassen. Solche Anordnungen werden von Familiengerichten ausgesprochen und können sowohl befristet als auch verlängert werden. Verstöße gegen diese Anordnungen sind strafbar.