
Nach den jüngsten Anschlägen in Aschaffenburg, Magdeburg und München steht die Rückführung abgelehnter Asylbewerber erneut im Mittelpunkt der politischen Diskussion. Wie [br.de](https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/eu-kommission-gesetz-soll-schnellere-abschiebungen-ermoeglichen,Uf9FJFw) berichtete, fordern EU-Nachbarstaaten seit geraumer Zeit schärfere Regeln für migratorische Rückführungen. Die EU-Kommission hat nun einen Vorschlag für eine neue Verordnung vorgelegt, die eine einheitliche Regelung für Abschiebungen anstrebt.
Der Vorschlag sieht unter anderem vor, abgelehnte Asylbewerber zur Mitwirkung an ihrer Rückführung zu verpflichten, u.a. durch Sanktionen für Personen, die ihre Identität nicht offenlegen oder falsche Angaben machen. Zudem soll die Inhaftierung von Personen erleichtert werden, die als Sicherheitsrisiko gelten. Ein bedeutender Aspekt hierbei ist die geplante Verbringung abgelehnter Asylbewerber in Abschiebezentren außerhalb der EU, von wo aus die Rückführung erfolgen könnte. Ausgenommen von diesen Regelungen sind jedoch Minderjährige und Familien mit Kindern.
Hintergrund der EU-Asylreform
Im Zusammenhang mit dieser Diskussion genehmigte das EU-Parlament am 10. April 2024 die EU-Asylreform, die zielt darauf ab, die Verfahren für Asylanträge zu beschleunigen und überlastete EU-Länder zu entlasten, wie [tagesschau.de](https://www.tagesschau.de/ausland/eu-asylreform-112.html) berichtete. Im Jahr 2023 wurden in der EU rund 1,1 Millionen Asylanträge gestellt, wobei ankommende Asylbewerber aus Ländern mit einer Anerkennungsquote unter 20% an der EU-Außengrenze festgehalten werden sollen. Ihr Asylantrag wird in einem Zeitraum von zwölf Wochen geprüft. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind von diesen strengeren Verfahren ausgenommen.
Deutschland hatte sich für Ausnahmen für Familien mit Kindern eingesetzt, konnte sich dabei jedoch nicht durchsetzen. Die Reform umfasst zudem die Einführung einer zentralen EU-Datenbank zur Erfassung von Fingerabdrücken und biometrischen Daten der Migranten. Ein Solidaritätsmechanismus sieht die Umverteilung von jährlich mindestens 30.000 Migranten aus überlasteten EU-Staaten vor, wobei Mitgliedsstaaten, die dies verweigern, mit Strafzahlungen rechnen müssen. Dies stieß insbesondere bei Polen und Ungarn auf Widerstand.
Die Reform wurde von verschiedenen Seiten kritisiert. Organisationen wie Amnesty International, Caritas Europa und Pro Asyl bezeichneten die neuen Regelungen als beschämend und menschenrechtswidrig. Dennoch bezeichneten sowohl EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola als auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Reform als wichtigen Schritt. Bundeskanzler Olaf Scholz nannte das Votum einen „historischen, unverzichtbaren Schritt“. Nach der Zustimmung des EU-Parlaments ist nun auch die Zustimmung des Rates der EU-Mitgliedstaaten erforderlich, wobei den Mitgliedstaaten eine Frist von zwei Jahren zur Umsetzung der neuen Regelungen gesetzt wurde.