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Kita-Reform in Schleswig-Holstein: Qualität in Gefahr? Experten warnen!

Schleswig-Holstein hat ein neues Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) eingeführt, das seit Anfang 2025 in Kraft ist. Das Ziel des Gesetzes ist eine Verbesserung der Betreuungsqualität sowie eine Erhöhung der Verlässlichkeit der Öffnungszeiten. Darüber hinaus soll Bürokratie abgebaut und die Kosten gesenkt werden. Allerdings äußern Kritiker, darunter Erzieher und Forscher, Bedenken hinsichtlich der Umsetzung und der möglichen negativen Auswirkungen auf die Betreuungsqualität.

Eine wesentliche Änderung im Gesetz ist der neue Personalschlüssel, bei dem 1,5 Fachkräfte pro Regelgruppe vorgesehen sind, während zuvor zwei Fachkräfte erforderlich waren. Aufgrund dieser neuen Regelung berichten Erzieher von Überlastung und einem Rückgang der Betreuungsqualität, da diese nicht mehr nur die Aufbewahrung der Kinder umfasst. Mieke Karnowski, eine Kita-Leiterin, beschreibt die Situation als „Vollkatastrophe“ und betont, dass sowohl Mitarbeiter als auch Kinder stark belastet sind.

Kritik und Herausforderungen

Besorgt zeigt sich auch Izabela Böhm, eine Elternvertreterin, die von massivem Druck innerhalb des Systems spricht, der sowohl das Personal als auch die Eltern betrifft. Wissenschaftler Bernhard Kalicki hat zwar Verständnis für die Gesetzesänderung, warnt jedoch vor den möglichen negativen Auswirkungen auf die Qualität der Betreuung.
Finanzierungsprobleme verschärfen die Lage: Schleswig-Holstein sieht sich mit einer Finanzierungslücke von 110 Millionen Euro konfrontiert, die durch das neue Gesetz und Mittel von Land und Kommunen geschlossen werden soll.

Trotz der wachsenden Bedenken verteidigt die Landesregierung das Gesetz und betont, dass zentrale Qualitätsstandards beibehalten wurden. Staatssekretär Johannes Albig hat erklärt, dass das Ministerium plant, Informationsveranstaltungen abzuhalten, sieht jedoch keinen Änderungsbedarf am KiTaG. Das Unbehagen über das Gesetz nimmt unter Eltern, Fachkräften und Kita-Trägern zu.

Im November 2024 hatte der Landtag in Kiel das neue KiTaG beschlossen. Die Regelungen traten am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Reform war das Resultat eines zweijährigen Beteiligungsprozesses von Land, Eltern, Trägern und Kommunen. Ziel war es, mehr Verlässlichkeit in der Kindertagesbetreuung zu schaffen, die Fachkräfte zu verbessern und eine faire Finanzierung zwischen Land, Kommunen und Eltern zu gewährleisten. Darüber hinaus soll die Reform eine transparente und faire Lastenverteilung schaffen.