Rhein-Sieg-Kreis

Lebensmittelsicherheit im Rhein-Sieg-Kreis: Kontrollen auf dem Vormarsch!

Im Rhein-Sieg-Kreis hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im vergangenen Jahr seinen Fokus auf die Kontrolle von Lebensmittelverteilern sowie auf die Schädlingsbekämpfung in Supermärkten gelegt. Anlässlich des bevorstehenden Weltverbrauchertages am 15. März wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht, die die durchgeführten Maßnahmen und Befunde zusammenfasst. Laut GA.de wurden im Zuge dieser Kontrollen sieben Schwerpunktprüfungen bei Lebensmittelverteilern durchgeführt. Bei fünf der kontrollierten Betriebe wurden geringfügige Mängel festgestellt, was die Bedeutung von Kontrollen unterstreicht.

Lebensmittelverteilern, die nicht mehr benötigte Produkte aus dem Handel beziehen und diese unentgeltlich zur privaten Nutzung anbieten, kommt eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit zu. Häufig handelt es sich hierbei um Lebensmittel, die kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder mit sichtbaren Mängeln, wie beispielsweise beschädigten Verpackungen, angeboten werden. Die Betreiber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Lebensmittel verzehrbar und nicht gesundheitsschädlich sind. Ein besonderes Augenmerk wurde zudem auf die hygienischen Lagerbedingungen und die Einhaltung der Kühlkette gelegt.

Schädlingsbefall in Supermärkten

Ein weiterer Kritikpunkt im Bereich des Verbraucherschutzes ist der vermehrte Schädlingsbefall in Supermärkten. Im Jahr 2023 gab es zahlreiche Meldungen über einen Befall mit Schaben und Mäusen. Das Lebensmittelüberwachungsamt hat daraufhin die Kontrollen intensiviert und insgesamt 100 Supermärkte sowie Lebensmitteldiscounter überprüft. Bei den Kontrollen wurde in neun Fällen ein Mäusebefall festgestellt, während in einem Betrieb Schaben und in 23 Betrieben Fluginsekten, wie beispielsweise Motten, nachgewiesen wurden. Nach Angaben von GA.de sind die Betreiber verpflichtet, ein wirksames Monitoringsystem zur Kontrolle von Schädlingen einzurichten.

Die geltenden Vorschriften sehen vor, dass im Falle eines Befalls mindestens eine Belehrung erfolgen muss, häufig wird auch die Intensivierung der Schädlingsbekämpfung angeordnet. Bei gravierenden Verstößen werden Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Rahmenbedingungen und die rechtlichen Grundlagen für solche Kontrollen sind im EU-Lebensmittelrecht festgelegt, das insbesondere durch Verordnungen wie die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und die Verordnung (EU) 2017/625 geregelt wird, wie bmel.de beschreibt. Anhand eines risikobasierten Ansatzes führen die zuständigen Behörden regelmäßige und anlassbezogene Kontrollen in verschiedenen Lebensmittelbetrieben durch, um die Sicherheit und Qualität der Produkte zu gewährleisten.