BayernMünchenStarnberg

Graffiti-Chaos am Bahnhof: Jugendlicher vor Gericht nach Vorfall!

Ein polizeilicher Einsatz am S-Bahnhof in Stockdorf hat zu einem gerichtlichen Verfahren gegen einen 19-jährigen Schüler geführt. Dieser wird beschuldigt, sich einem Zivilpolizisten widersetzt zu haben, nachdem er einen Aufkleber des FC Bayern München über ein blaues Emblem des TSV geklebt hatte. Nach Angaben von Süddeutscher Zeitung geschah der Vorfall in der Nacht zum 30. März, als der Polizist versuchte, den jungen Mann zu kontrollieren. Der Schüler entzog sich der Kontrolle und flüchtete, stürzte dabei und verursachte, dass der Zivilpolizist umknickte und sich mehrere Zehen brach sowie einen Abriss der Außenbänder erlitt. Der Polizist war aufgrund der Verletzungen mehrere Monate dienstunfähig.

Der Schüler musste sich vor dem Jugendgericht in Starnberg wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Er gab an, sich bedroht gefühlt zu haben und den Polizisten nicht als solchen wahrgenommen zu haben, während der Polizist in einer roten Weste gekleidet war. Ein weiterer Zivilpolizist kam zur Unterstützung und die Situation entspannte sich, als die jungen Leute erkannten, dass es sich um Polizisten handelte. Laut den Informationen der Zeitung wird der Stockdorfer Bahnhof häufig mit Graffiti und Aufklebern verziert, was als Sachbeschädigung gilt.

Gerichtsurteil und Verteidigung

Der Verteidiger des Angeklagten bezeichnete die Vorwürfe als nicht plausibel und sprach von „Aussage gegen Aussage“. Er warf dem Polizisten „Belastungseifer aus Eigeninteresse“ vor, da dieser Schmerzensgeld forderte. Der Verteidiger beantragte einen Freispruch, während die Staatsanwältin einen Freizeitarrest für den Angeklagten forderte. Das Gericht bestätigte jedoch die Anklage und verurteilte den Schüler zu 48 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der Richter hielt die Aussagen des Polizisten für glaubwürdig und sah keinen Belastungseifer.

In Deutschland sind Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung durch Graffiti weit verbreitet. Laut anwalt.de werden monatlich hunderte solcher Verfahren eingeleitet. Graffiti gelten gemäß § 303 StGB als Sachbeschädigung, auch der Versuch einer Sachbeschädigung ist strafbar. Dabei können die Strafen von Geldstrafen bis zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe reichen. Es wird geraten, besonders bei minderjährigen Beschuldigten einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln.