
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises hat im vergangenen Jahr verstärkt Kontrollen in Supermärkten und bei Lebensmittelverteilern durchgeführt. Diese Maßnahmen wurden anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März bekannt gegeben. Insbesondere standen die Themen Lebensmittelverteilung und Schädlingsbekämpfung im Fokus der Behörde.
Lebensmittelverteilern, die nicht mehr benötigte Lebensmittel zur privaten Nutzung anbieten, wurde besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Diese Lebensmittel sind oft noch genießbar, auch wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum bald abläuft. Die Überprüfung ergab, dass fünf der sieben kontrollierten Lebensmittelverteilern geringfügige Mängel aufwiesen, wobei die Betreiber dafür verantwortlich sind, dass die Produkte sicher und hygienisch gelagert werden.
Schädlingsbefall in Supermärkten
Im vergangenen Jahr gab es eine Zunahme an Meldungen über Schädlingsbefall in Supermärkten, die auch in den sozialen Medien diskutiert wurden. Offizielle Überprüfungen bestätigten den Befall von Schaben und Mäusen in mehreren Betrieben. Insgesamt wurden 100 Supermärkte und Lebensmitteldiscounter kontrolliert. Bei neun dieser Kontrollen wurde ein Mäusebefall festgestellt, während in einem Betrieb Schaben und in 23 weiteren Fluginsekten wie Motten nachgewiesen wurden.
Die Betreiber von 93 Unternehmen führten regelmäßige Schädlingskontrollen durch, wobei 88 dieser Betriebe mit externen Schädlingsbekämpfern zusammenarbeiteten. Bei festgestelltem Befall wurden damit verbundene Maßnahmen ergriffen, die Belehrungen und die Intensivierung der Schädlingsbekämpfung umfassten. In einigen Fällen wurden auch Bußgeldverfahren eingeleitet.
Zusätzlich zur Arbeit des Veterinäramts betont das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Wichtigkeit gezielter Kontrollen zum Schutz der Verbraucher. In der EU ist das Lebensmittelrecht weitgehend harmonisiert, und es gelten strenge Vorgaben zur Lebensmittelsicherheit. Dies umfasst Prinzipien wie die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln sowie die unternehmerische Eigenverantwortung.
Unabhängig von den durchgeführten Kontrollen können Verbraucher Mängel in der Hygiene oder falsche Auszeichnungen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde melden, um die Sicherheit der angebotenen Produkte zu gewährleisten, wie bmel.de berichtete.