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Kinderschänder in Schönwald: Afghane zu fast 3 Jahren Haft verurteilt

Entsetzen und Ungläubigkeit erschüttern das ruhige Städtchen Schönwald, das kürzlich Schauplatz eines schockierenden Verbrechens wurde. In einer Flüchtlingsunterkunft wurde ein sechsjähriger Junge Opfer eines unfassbaren Übergriffes. Ein Afghane, der illegal nach Deutschland eingereist war, zwang das Kind im Mai 2024 mit Gewalt zum Oralverkehr. Der Junge, der durch seine unverblümte Aussage das Verbrechen im Gericht ans Licht brachte, wurde von einem Verwandten ob des eigenartigen Klimperns von Euromünzen in seiner Hosentasche befragt, die den entscheidenden Hinweis gaben.

Schwarzwaelder Bote berichtete ausführlich über die verzweifelten Versuche des Jungen, das traumatische Ereignis verständlich zu schildern. Im Rahmen einer Videovernehmung vor einem Amtsgericht in Villingen offenbarte der Sechsjährige die grausamen Details, begleitet von der gefühlvollen Unterstützung einer Kinderpsychologin. Der Täter, der es zunächst bestritt, musste angesichts der klaren und unverbrüchlichen Aussage des Kindes schließlich das schreckliche Geschehen eingestehen. Schwarzwaelder Bote.

Gericht lässt keine Zweifel offen

Vor Gericht wurde das Video der Aussage gezeigt. Währenddessen rutschte der Junge nervös auf dem Sofa hin und her, doch seine Ausführungen waren konstant und ohne Brüche, wie die Gutachterin versicherte. Er berichtete, wie er beim Spielen von dem Verurteilten mit Schokolade und Geld gelockt und anschließend im Zimmer eingeschlossen wurde. Bevor ihm fünf Euromünzen in die Hand gedrückt wurden, um ihn zum Schweigen zu bringen, musste der Junge den Demütigungen des Angeklagten widerstehen. Die Staatsanwaltschaft forderte daraufhin eine Haftstrafe, da zweifellsfrei ein schwerer sexueller Missbrauch vorlag.

Die Frage des Alters des Angeklagten stellte sich als komplizierter dar als zunächst gedacht. Der Angeklagte hatte behauptet, im Jahr 2004 geboren zu sein, was ihm die milderen Regelungen des Jugendstrafrechts zu Teil gemacht hätte. Doch medizinische Untersuchungen, einschließlich eines Röntgenverfahrens, deckten auf, dass der Mann bereits zwischen April und Juli 2000 geboren wurde und somit als Erwachsener zu bewerten war.

Endurteil des Jugendschöffengerichts

Am Ende verabschiedete das Jugendschöffengericht unter der Leitung von Richter Bernhard Lipp eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten für den Wahrheitswidrigen, dessen Jugendsünden von den Richtern nicht als solch schwere Delikte gewürdigt wurden, um eine Bewährung zu rechtfertigen. Er zeigte zwar Reue für seine Taten und hatte ein Teilgeständnis abgelegt, doch die Schwere der Tat belohnte das Gericht mit der verhängten Strafe. Der bereits bestehenden Haftbefehl bleibt bestehen, und der Angeklagte kehrte nach der Verhandlung in Untersuchungshaft zurück.

Da der Fall große öffentliche Aufmerksamkeit erregt hat, bleibt zu hoffen, dass das Urteil des Jugendschöffengerichts eine Mahnung sowohl an potentielle Täter als auch an die Gemeinschaft ist, stets wachsam zu sein und die Unantastbarkeit der Kindheit zu schützen. Dies ist umso wichtiger in einer Zeit, in der Flüchtlingsunterkünfte, wie [Schwarzwaelder Bote berichtet](https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.tatort-fluechtlingsheim-kind-in-schoenwald-vergewaltigt-sechsjaehriger-schildert-missbrauch.83b5f8e8-5fba-4897-bc7f-222c79453347.html) und [Source 2](SOURCE_LINK_HERE) bestätigt, ein Hort des Schutzes und der Sicherheit für viele sein müssen.