
Am 17. März 2025 wurden in Marburg aktuelle Messungen zur Luftqualität veröffentlicht, die von der Messstation in der Universitätsstraße erfasst wurden. Diese Messungen konzentrieren sich auf die Konzentration von Feinstaub-Partikeln (PM10), Stickstoffdioxid und Ozon in der Luft. Der Grenzwert für Feinstaub liegt bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter und darf im Jahresverlauf 35 Mal überschritten werden, wie op-marburg.de berichtet.
Zur Bewertung der Luftqualität wurden folgende Grenzwerte definiert: Für „sehr schlecht“ gelten Werte über 200 μg/m³ für Stickstoffdioxid, über 100 μg/m³ für Feinstaub und über 240 μg/m³ für Ozon. Für die Kategorie „schlecht“ liegen die Grenzwerte zwischen 101-200 μg/m³ für Stickstoffdioxid, 51-100 μg/m³ für Feinstaub und 181-240 μg/m³ für Ozon. Ein „mäßiger“ Zustand liegt bei Stickstoffdioxid-Werten von 41-100 μg/m³, Feinstaub von 35-50 μg/m³ und Ozon von 121-180 μg/m³. Die Messungen werden als Stundenmittel für Stickstoffdioxid und Ozon sowie als stündlich gleitendes Tagesmittel für Feinstaub durchgeführt.
Empfehlungen und gesundheitliche Auswirkungen
Die Untersuchungen zeigen, dass jährlich in der EU rund 240.000 vorzeitige Todesfälle durch Feinstaub verursacht werden. Bei schlechter Luftqualität wird empfindlichen Personen geraten, körperliche Anstrengungen im Freien zu vermeiden. Während in den Kategorien „schlecht“ und „sehr schlecht“ gesundheitliche Risiken bestehen, sind die Auswirkungen bei „mäßig“ kurzfristig unwahrscheinlich, allerdings können empfindliche Gruppen dennoch betroffen sein. An Tagen mit „guter“ Luftqualität sind keine gesundheitlich nachteiligen Wirkungen zu erwarten, während unter „sehr gut“ optimale Bedingungen für Aktivitäten im Freien gegeben sind.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass das Silvesterfeuerwerk zur Feinstaubbelastung beiträgt, jedoch im Vergleich zur ganzjährigen Belastung nicht signifikant ist. Besonders nach Mitternacht kann ein Anstieg der Feinstaubbelastung erfolgen, da der Wind die Rückstände schnell verteilt. Inversionswetterlagen sind in der Lage, stundenlange Feinstaubbelastungen zu verursachen. Jährlich werden durch Feuerwerkskörper etwa 2050 Tonnen Feinstaub freigesetzt, wobei 1500 Tonnen (75%) an Silvester entweichen.
Des Weiteren hebt hessenschau.de hervor, dass der zulässige Jahresdurchschnittswert für Stickstoffdioxid bei 40 μg/m³ liegt. Die amtliche Alarmschwelle für Stickstoffdioxid ist erreicht, wenn der Stundenmittelwert 400 μg/m³ an drei aufeinanderfolgenden Stunden überschreitet. Langfristige höhere Konzentrationen von Stickstoffdioxid können Atemwege schädigen und allergische Erkrankungen verstärken.