
In Pfronstetten, einem Ort im Kreis Reutlingen, wurde ein Fahrzeug mit einer Mutter und ihren fünf Kindern angehalten. Alarmierend war, dass keines der Kinder angeschnallt war. Zudem befand sich ein Baby nicht in einer erforderlichen Babyschale, und drei der Kleinkinder saßen nicht in den vorgeschriebenen Kindersitzen. Der Grund für das Anhalten war, dass lediglich der Fahrer des Wagens angeschnallt war. Die 39-jährige Mutter und der Fahrer sehen sich nun Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten gegenüber.
Nach dem Vorfall durften beide am Montag nicht weiterfahren. Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich zuvor in Frittlingen, wo eine Frau ihren Sohn ohne Gurt und ohne Kindersitz auf der Rückbank hatte. Ihre Tochter hatte zudem den Sicherheitsgurt auf dem Beifahrersitz nicht korrekt angelegt. Die beiden Kinder versuchten, sich rechtzeitig richtig anzuschnallen, als das Fahrzeug gestoppt wurde, wie stern.de berichtete.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Laut der Straßenverkehrszulassungsordnung sind Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 1,50 Meter sind, mit geeigneten Rückhalteeinrichtungen zu sichern. Die allgemeine Anschnallpflicht gilt für alle Fahrzeuginsassen. Verstöße gegen diese Vorschrift ziehen Bußgelder nach sich. Zum Beispiel wird ein Bußgeld von 20 Euro fällig, wenn Personen ohne vorgeschriebene Sicherheitsgurte oder Rückhaltesysteme im Fahrzeug unterwegs sind. Diese Regelungen sind in § 35a der Straßenverkehrszulassungsordnung festgelegt, wie bussgeldkatalog.net ausführlich beschreibt.
Darüber hinaus müssen Kindersitze auf dem Rücksitz angebracht werden und rückwärtsgewandte Sitze sollten nur auf dem Beifahrersitz installiert werden, wenn der Airbag deaktiviert ist. Die sichersten Plätze für Kinder befinden sich auf der Rückbank, insbesondere in der Mitte und hinter dem Beifahrer. Die Anschnallpflicht in Deutschland besteht seit 1976 und ist für die Sicherheit der Fahrzeuginsassen von großer Bedeutung.