
Die Stadt Kassel plant die Einführung einer Übernachtungssteuer, die zur Stärkung der touristischen Infrastruktur beitragen soll. Ursprünglich war eine Pauschale von drei Euro pro Übernachtung vorgesehen, aber diese Regelung wurde nun überarbeitet. Die neue Regel sieht vor, dass fünf Prozent des Nettopreises des Hotelzimmers als Übernachtungssteuer erhoben werden. Der Termin für die endgültige Entscheidung über die Steuer wurde auf den 5. Mai 2025 verschoben, nachdem Hotelbetreiber Kritik geäußert hatten.
In einem offenen Brief haben 18 Hoteliers Vorwürfe über mangelnden Dialog an Oberbürgermeister Sven Schoeller und Stadtkämmerer Matthias Nölke gerichtet. Die Stadt Kassel wies diese Vorwürfe jedoch zurück und betonte, dass bereits ein Austausch mit den Hoteliers, der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie dem Dehoga erfolgt sei. Ziel der Übernachtungssteuer ist es, die Besucher an den Kosten für die touristische Infrastruktur zu beteiligen, die bisher aus dem städtischen Haushalt finanziert werden.
Kritik von Hoteliers und Branchenvertretern
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) kritisiert die Einführung der Übernachtungssteuer als nicht zielführend für die Stärkung des Tourismus. Die politische Opposition im Kasseler Rathaus ist gespalten: Während die Linke die Steuer unter bestimmten Bedingungen unterstützt, lehnt die SPD die Pläne ab und fordert die Rücknahme des Satzungsentwurfs.
Zusätzlich zu den aktuellen Entwicklungen erschien ein offener Brief des DEHOGA Hessen und der IHK Kassel-Marburg, in dem die Einführung einer Übernachtungssteuer in Kassel zum 1. April 2025 geplant ist. Die bisherigen Kommunikationswege zu dieser Steuer wurden als wenig transparent und vertrauensbildend empfunden, was zu einem Appell an die Stadtverwaltung führte, von der Einführung der Steuer abzusehen. Besonders in Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Lage, die von einer konjunkturellen Krise und einem strukturellen Wandel geprägt ist, fordern die Verbände Entlastungen für Unternehmen anstelle zusätzlicher Belastungen.
Das Tourismuskonzept der Stadt Kassel aus dem Jahr 2016 sah ein kooperatives Finanzierungsmodell vor, wurde jedoch nicht umgesetzt. In dem offenen Brief wird außerdem auf das Hessische Kommunalabgabengesetz hingewiesen, das seit 2017 die Erhebung eines Tourismusbeitrags erlaubt, welcher zweckgebunden verwendet werden kann. Kassel hat 2019 die Prädikatisierung als Tourismusort erreicht, um einen Tourismusbeitrag zu erheben. Beispielhaft wurde auf die Stadt Frankfurt verwiesen, die seit 2017 einen Tourismusbeitrag erhebt und einen Expertenbeirat etabliert hat.
Die Kritik am Konzept der Übernachtungssteuer wird damit untermauert, dass diese Steuer keine gezielte Stärkung des Tourismus darstellt. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Übernachtungssteuer auf den Brutto-Übernachtungsbetrag erhoben wird, was zu einer doppelten Besteuerung führen könnte. Beherbergungsbetriebe zahlen bereits Grund- und Gewerbesteuern, sodass die Einführung der Übernachtungssteuer zusätzliche Belastungen mit sich bringen könnte. Anpassungen von Abrechnungssystemen und Beherbergungsverträgen könnten erforderlich werden. Die Bedeutung des Tourismus für die Standortattraktivität und Lebensqualität wird von den beteiligten Verbänden stets betont, und der DEHOGA sowie die Industrie- und Handelskammer schlagen einen konstruktiven Dialog vor.
Diese Entwicklungen und die Diskussion um die Übernachtungssteuer in Kassel lassen sich in den Berichten von hessenschau.de und hessen.tourismusnetzwerk.info nachlesen.