
In Lindau müssen Grundstückseigentümer, die Widerspruch gegen ihren Grundsteuerbescheid eingelegt haben, mit einer langen Bearbeitungszeit bis Ende 2025 rechnen. Die städtische Steuerabteilung hat rund 160 Widersprüche sowie 22 Nachfragen erhalten, die nicht als Widerspruch gewertet werden. Darüber hinaus gab es 300 bis 400 telefonische Nachfragen und etwa 200 E-Mails zu diesem Thema. Um den Bürgern zu helfen, hat die Stadt eine Webseite mit häufigen Fragen und Antworten erstellt, die unter www.stadtlindau.de/grundsteuer erreichbar ist.
Die lange Bearbeitungszeit wird unter anderem durch die personelle Situation in der zuständigen Abteilung erschwert, da derzeit drei Stellenangebote im Bereich der Kämmerei ausgeschrieben sind. Die Reform der Grundsteuer wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Urteil gefällt hat. Um die Haushaltslage zu verbessern, hat die Stadt Lindau beschlossen, die Grundsteuer zu erhöhen, was jährlich rund 5,8 Millionen Euro einbringen soll. Der Stadtrat stimmte mit 15:13 für die Erhöhung, die seit dem 1. Januar 2025 für die Grundsteuer B (Gebäude) auf 530 Prozent und für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) auf 325 Prozent festgelegt wurde. Mieter können die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung ebenfalls umgelegt bekommen.
Unmut über die Grundsteuerreform
Die Grundsteuerreform sorgt bundesweit für Unmut unter Immobilien- und Grundstücksbesitzern. Viele Kommunen versenden derzeit die endgültigen Bescheide für das Jahr 2025, die auf neuen Berechnungen und angepassten Grundsteuerhebesätzen basieren. Dies führt dazu, dass viele Eigentümer höhere Beträge zahlen müssen, die teils ein Vielfaches der alten Grundsteuer ausmachen. Betroffene haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Bescheide einzulegen, doch dieser hat keine aufschiebende Wirkung, sodass die geforderten Beträge pünktlich bezahlt werden müssen.
Die Vorgehensweisen gegen die Bescheide variieren je nach Bundesland, und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sind oft begrenzt. Mögliche Gründe für einen Einspruch können unter anderem fehlerhafte Angaben zur Immobilie, Abweichungen zwischen den neuen und bisherigen Bescheiden sowie fehlerhafte Multiplikatoren (Grundstückswert, Steuermessbetrag, Hebesatz) sein. Ein rasches Handeln und individuelle Beratung durch Steuerexperten oder Anwälte wird empfohlen, da viele Fristen für andere Rechtsmittel bereits verstrichen sein könnten. Zudem ist die Berechnung komplex und es kommt auf kleine Details an, wie ohne-makler.net berichtet.