
Am 26. März 2025 findet in Rheurdt ein Vortrag zum Thema kommunale Wärmeplanung und das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) statt. Der Energieberater Dietmar Krebber wird von 18 bis 19:30 Uhr in der Martinusschule, Meistersweg 6, 47509 Rheurdt über die Schritte der kommunalen Wärmeplanung und den aktuellen Stand in Nordrhein-Westfalen informieren. Die Veranstaltung wird in Kooperation mit der Gemeinde Rheurdt organisiert.
Der Vortrag umfasst auch einen zweiten Teil, der konkrete Beispiele verschiedener Heiztechniken sowie individuelle Lösungen präsentiert. Der Fokus liegt darauf, wie die Bundesländer Wärmepläne erstellen, um von fossilen Energieträgern unabhängiger zu werden, wie verbraucherzentrale.nrw berichtet.
Neues Gebäudeenergiegesetz ab 2024
Das geänderte Gebäudeenergiegesetz, auch als „Heizungsgesetz“ bekannt, tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 8. September 2023, der Bundesrat billigte es am 29. September 2023. Ziel des GEG ist es, die Nutzung fossiler Energien wie Öl, Kohle und Erdgas zum Heizen und Kühlen von Gebäuden zu reduzieren. Gemeinsam mit dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung soll der Treibhausgas-Ausstoß im Gebäudesektor gesenkt werden. Dieses Gesetz wurde im August 2023 vom Kabinett beschlossen und tritt ebenfalls am 1. Januar 2024 in Kraft, wie bpb.de berichtet.
Städte und Gemeinden sind verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen, um eine klimafreundliche Wärmeversorgung zu gewährleisten. Im Jahr 2021 waren etwa 30% der Treibhausgasemissionen in Deutschland auf den Betrieb von Gebäuden zurückzuführen. Bis 2030 soll der Gebäudesektor seine Treibhausgasemissionen beinahe halbieren. Die Gesamtemissionen Deutschlands sollen bis 2030 um 65% im Vergleich zu 1990 sinken. Deutschland hat sich zudem verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden.
Ab 2024 dürfen in Neubauten nur Heizungen installiert werden, die mindestens zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Zulässige Heizsysteme sind unter anderem elektrische Wärmepumpen, Solarthermie und Hybridheizungen. Für bestehende Gebäude gelten die neuen Regelungen ebenfalls, sobald die Frist für kommunale Wärmepläne abläuft. Funktionsfähige Heizungen dürfen jedoch bis zum 31. Dezember 2044 mit fossiler Energie betrieben werden.
Die politische Diskussion um das GEG führte zu Widerstand von der FDP sowie Kritik von Oppositionsparteien, während der Bundestag aufgrund einer Klage beim Bundesverfassungsgericht die Beratungen verschob. Die Wärmewende wird auch durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) gestärkt, das in Verbindung mit dem GEG zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Großstädte müssen die Wärmeplanung bis Juni 2026 und kleinere Städte bis Juni 2028 umsetzen.
Zurzeit haben 96% der befragten Städte mit der Wärmeplanung begonnen, um den Anteil erneuerbarer Energien im Bereich der Wärmeversorgung bis 2030 auf mindestens 30% zu erhöhen.