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Gericht verwehrt Einbürgerung für Ägypter wegen Muslimbruderschaftkontakte

Ein Ägypter, der 1966 geboren wurde, hat in Göttingen die Einbürgerung beantragt. Die Stadt Göttingen lehnte den Antrag ab und das Verwaltungsgericht Göttingen bestätigte diese Entscheidung. Der Grund für die Ablehnung sind Verbindungen des Mannes zur Muslimbruderschaft, was vom niedersächsischen Innenministerium als sicherheitsrechtliches Risiko eingeschätzt wurde. Der Kläger war über mehrere Jahre in Organisationen aktiv, die mit dieser Gruppierung in Verbindung stehen. Das Gericht stellte fest, dass er Bestrebungen unterstützt hat, die gegen die demokratische Grundordnung gerichtet sind.

Der Mann kam 2000 zum Studium nach Deutschland, seine Familie folgte einige Monate später. Nach seinem Doktortitel in Ingenieurwissenschaften im Jahr 2005 musste er sich ab 2003 in Bayern mehreren sicherheitsrechtlichen Befragungen unterziehen. 2007 informierte der Thüringer Verfassungsschutz die Ausländerbehörde über seine Aktivitäten für das Islamische Zentrum in München. 2010 wurde ihm in Jena die Ausweisung angedroht, die jedoch gerichtlich aufgehoben wurde.

Unglaubwürdige Distanzierungen und gerichtliche Entscheidung

Im Jahr 2018 stellte der Mann den Einbürgerungsantrag in Göttingen. Die Stadt erkundigte sich daraufhin beim Innenministerium, das auf seine Tätigkeiten als Imam hinwies. Obwohl der Kläger behauptete, sich von gewaltverherrlichenden Gruppierungen distanziert zu haben und keine Vorträge mehr zu halten, hielt das Gericht diese Distanzierung für unglaubhaft. Der Kläger hatte herausgehobene Funktionen in islamischen Zentren, die mit der Muslimbruderschaft in Verbindung stehen, und das Gericht entschied, dass er nicht glaubhaft machen konnte, sich von diesen Bestrebungen abgewandt zu haben. Der begründete Verdacht auf Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen stellt ein Hindernis für eine Einbürgerung dar.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen ist rechtskräftig. Im Anschluss an die Modernisierung des Staatsbürgerrechts, die im letzten Jahr stattfand, könnte sich zudem die Anzahl der Einbürgerungsanträge erhöhen, was in der Folge auch zu einer Überlastung der zuständigen Behörden führen könnte, wie [eksuzian.de](https://www.eksuzian.de/publications/de/untaetigkeitsklage-gegen-einbuergerungsbehoerde) berichtet.