Landsberg am Lech

Facebook erliegt vor Gericht: Nutzerin stoppt gezielte Werbung!

Facebook hat zugestimmt, die gezielte Werbung für die britische Nutzerin Tanya O’Carroll einzustellen. O’Carroll, 37 Jahre alt und Expertin für Technologiepolitik und Menschenrechte, klagte gegen die Muttergesellschaft Meta, um die Nutzung ihrer persönlichen Daten für Werbung zu stoppen. Dieser Fall könnte als Präzedenzfall für andere Nutzer dienen, die sich gegen die Nutzung ihrer Daten wehren möchten. Die britische Datenschutzbehörde, das Information Commissioner’s Office (ICO), betrachtet Online-Werbung, die auf gezielten Daten basiert, als Direktmarketing.

Meta argumentierte, dass Werbung nur für Gruppen mit mindestens 100 Personen gezielt werden könne und daher nicht als Direktmarketing zählt. O’Carroll bemerkte bereits 2017, dass Facebook ihre Werbung personalisierte, als sie schwanger wurde. Sie erhielt Anzeigen mit Babyfotos und Informationen zu Schwangerschaft, noch bevor sie diese Neuigkeiten in ihrem persönlichen Umfeld teilte. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Einzelpersonen das Recht, der Nutzung ihrer Daten für Direktmarketing zu widersprechen, was O’Carrolls Klage ebenfalls argumentierte. Meta respektiert die Entscheidung, teilt jedoch die Behauptungen von O’Carroll nicht und betont, dass personalisierte Werbung es ermögliche, ihre Dienste kostenlos anzubieten und britische Arbeitsplätze zu unterstützen.

Neue Entwicklungen in der Datenschutzdebatte

Innerhalb des gleichen Themenbereichs fand ein Streit zwischen dem Datenschutzaktivisten Maximilian Schrems und Meta vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) statt. Dieser Konflikt, der seit 2014 andauert, befasst sich mit der Verwendung personenbezogener Daten zur gezielten Werbung, insbesondere im Hinblick auf sexuelle Orientierung. Schrems wirft Meta vor, personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet zu haben. Er erhielt gezielte Werbung für homosexuelle Menschen, obwohl keine Hinweise auf seine sexuelle Orientierung auf seinem Profil vorhanden waren. Dies vermutet er als Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Der EuGH stellte den Grundsatz der „Datenminimierung“ aus der DSGVO klar: Nur unbedingt erforderliche Daten dürfen verarbeitet werden. Meta wurde aufgefordert, die Datenspeicherung und -nutzung erheblich einzuschränken, auch bei Zustimmung zur personalisierten Werbung. Nationale Gerichte werden über die Umsetzung dieser Einschränkungen entscheiden. Außerdem wies der EuGH Metas Argument zurück, dass frühere öffentliche Offenlegungen sensibler Informationen eine Nutzung rechtfertigen würden. Das Urteil stärkt die Rechte von Nutzern und sendet ein Signal gegen übermäßige Datensammlung und -nutzung.