Deutschland

Wanderwege rund um die Houbirg: Ab jetzt gesperrt für Naturschutz!

Das Landratsamt hat eine Allgemeinverfügung zur Sperrung von Wanderwegen rund um die Houbirg erlassen, um den Schutz eines nistenden Kolkraben-Brutpaares zu gewährleisten. Diese Sperrung gilt bereits seit dem 21. März und bleibt bis einschließlich 15. Juli in Kraft. Betroffen sind nicht nur Wanderer, sondern auch Spaziergänger, Radfahrer und andere Erholungssuchende.

Vor Ort werden entsprechende Schilder die Besucher auf die Wegsperrung hinweisen. Die aktuelle Maßnahme betrifft insbesondere den Bereich des Felsentores sowie der darüberliegenden Felsenköpfe. Jedoch bleibt der Felskopf mit der bizarr gewachsenen Kiefer zugänglich. Für Ausflügler sind Alternativrouten eingerichtet, um die Sperrgebiete zu umfahren.

Sanktionen bei Verstößen

Das Betreten der gesperrten Bereiche wird als Ordnungswidrigkeit geahndet, die mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 Euro bestraft werden kann. Bei erheblichen Störungen der Vögel droht sogar eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Martin Kutzner vom Landratsamt erklärte, dass normale Bürger, die versehentlich in den gesperrten Bereich gelangen, in der Regel nicht mit hohen Strafen rechnen müssen. Die Sperrung ist notwendig, da Wanderer und Spaziergänger die Vögel aufschrecken und möglicherweise den Brutplatz verlassen, was dafür sorgen könnte, dass die Eier nicht richtig ausgebrütet werden.

Der Kolkrabe hat sich neu an der Houbirg angesiedelt und befindet sich bereits in einer sensiblen Phase der Brutzeit. Das Landesamt für Umwelt schätzt die Bedeutung des Brutpaares für die lokale Population als sehr hoch ein. Zudem haben Kolkraben eine wichtige Funktion als Nistplatzlieferanten für Falken.

Ähnliche Sperrmaßnahmen sind auch im Pfälzerwald zu beobachten, wo bestimmte Felsformationen zum Schutz von Wanderfalken, Uhus und Kolkraben von Februar bis Juni gesperrt sind. Die Kreisverwaltungen Südliche Weinstraße und Südwestpfalz informieren über die bestehenden Sperrungen in der Region. Bei Verstößen drohen auch hier Bußgelder und strafrechtliche Verfolgung, da es gesetzlich verboten ist, die Tiere während der Brutzeit erheblich zu beunruhigen. Akustische und visuelle Störungen können dazu führen, dass die Tiere ihre Brut aufgeben.