
Am Donnerstag, den 3. April 2025, findet in Bremen die Veranstaltung „Glücklich Inklusiv“ statt. Diese Initiative wird von Gröpelingen Marketing organisiert und richtet sich sowohl an Arbeitgeber als auch an Angestellte sowie Arbeitsuchende. Ziel der Veranstaltung ist es, die Themen inklusive Arbeit und die Rechte am Arbeitsplatz zu thematisieren.
Das Programm umfasst Erfahrungsberichte, Präsentationen zu Förderleistungen für Arbeitgeber, eine Speed-Networking-Session sowie einen Workshop zum Thema „Inklusives Recruiting“, der praktische Tipps für die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt bietet. Darüber hinaus werden verschiedene Organisationen mit Infoständen vertreten sein, darunter die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven und die Beratungsstelle Budget für Arbeit Bremen.
Finanzierung und Unterstützung
Die Veranstaltung wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) und das LOS-Förderprogramm finanziell unterstützt. Zudem hat die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation ihre institutionelle Unterstützung zugesichert. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung sind auf der Website von Gröpelingen Marketing verfügbar.
In einem weiteren Zusammenhang stellte die Plattform arbeitgeber.de die Kernforderungen für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vor. Aktuell sind 1,1 Millionen schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung. Arbeitgeber engagieren sich zunehmend für die Ausbildung und berufliche Integration dieser Personengruppe, doch es besteht weiterhin ein erheblicher Bedarf an Bewusstseinsbildung und Unterstützung im komplexen Zuständigkeitsbereich.
Es wird gefordert, die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) präziser zu definieren und ihre Funktion zu stärken. Die aktuelle Regelung zur Ausgleichsabgabe soll nicht verschärft werden, da die bestehenden Regelungen die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen nicht fördern. Im Jahr 2022 waren von den 916.846 Pflichtarbeitsplätzen nur 324.765 besetzt.
Zusätzlich wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) weiterhin auf die Ausgleichsabgabe anzurechnen, um deren Existenz zu sichern. Weitere Punkte umfassen die Absetzbarkeit der Ausgleichsabgabe als notwendige Betriebsausgabe und die Forderung, das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) effizienter zu gestalten.
Für weitere Informationen zur Veranstaltung „Glücklich Inklusiv“ besuchen Sie die Seite Gröpelingen Marketing. Über die Kernforderungen zur Inklusion am Arbeitsmarkt informieren Sie sich bei arbeitgeber.de.