
In Tuttlingen steht eine umfassende Erneuerung der digitalen Panorama-Aufnahmen an, die für die Stadt- und Verkehrsplanung verwendet werden. Laut einem Artikel von Wochenblatt News wird der Zeitraum für die Durchführung der Aufnahmen vom 31. März bis voraussichtlich 30. April festgelegt. Die Kameraarbeiten werden von der niederländischen Firma Cyclomedia durchgeführt, die hochauflösende 360-Grad-Bilder mit präzisen Geodaten anfertigt.
Diese digitalen Aufnahmen haben das Ziel, die Effizienz der Straßen- und Radwegeplanung zu erhöhen, ohne dass dabei aufwendige Vor-Ort-Messungen notwendig sind. Um eine realitätsnahe Planungsbasis zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Aktualisierung der Bilddaten erforderlich.
Datenschutz und Bildverwendung
Ein wichtiger Aspekt der Aufnahmen ist der Datenschutz. Während der Erfassung könnten personenbezogene Daten wie Gesichter und KFZ-Kennzeichen erfasst werden. Diese Daten werden vor der Weitergabe an die Stadt unkenntlich gemacht und die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für interne Zwecke der Stadtplanung. Es ist außerdem sichergestellt, dass die Daten nicht im Internet oder auf öffentlichen Plattformen veröffentlicht werden, um die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten zur Überwachung der Datenverwendung ist ebenfalls vorgesehen.
Zusätzliche Informationen zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen und zur Nutzung von Fotoaufnahmen findet man auch in einem Artikel von Juraforum, der auf die Herausforderungen hinweist, die mit der DSGVO verbunden sind. Hierbei wurde besonders betont, dass das Fotografieren von Fahrzeugen unter Umständen gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen kann, insbesondere wenn solche Aufnahmen nicht durch eine der Bestimmungen in Art. 6 Abs. 1 DSGVO gerechtfertigt sind.
Es wurde festgestellt, dass ein berechtigtes Interesse an der Anzeige von Ordnungswidrigkeiten, wie Falschparken, bestehen kann, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen kann. Ein Beispiel aus München zeigt, dass Bürger Fotos von Falschparkern an die Polizei übermittelten und dabei in Konflikt mit der DSGVO gerieten, was eine Verwarnung der Datenschutzaufsichtsbehörde nach sich zog.
Die Thematik rund um Datenschutz und Bildaufnahmen bleibt komplex und erfordert ein bewusstes Vorgehen, insbesondere in Hinblick auf die Nutzung von Dashcams und bei der Aufnahme von Falschparkern. Generell wird empfohlen, dass bei Fotoaufnahmen darauf geachtet wird, dass möglichst wenig aus der Umgebung erfasst wird und auch die Weitergabe an Behörden eine strikte Einhaltung der Datenschutzrichtlinien beachtet.