Regensburg

Bitterer Kampf um den Pflegegrad: Mann verliert beide Beine und Hilfe!

Robert Schindelhauer aus Regensburg steht im Mittelpunkt eines unglücklichen Falls, der die Ungerechtigkeiten bei der Einstufung in Pflegegrade aufzeigt. Der 39-jährige Mann hat aufgrund von gesundheitlichen Problemen sowohl sein linkes als auch sein rechtes Bein verloren, das linke wurde 2022 und das rechte im Juli 2023 amputiert. Die Amputationen wurden durch eine Verstopfung aller drei Hauptschlagadern notwendig gemacht, die eine sofortige Operation erforderte.

Im Oktober 2023 erlitt Schindelhauer einen Schlaganfall, was seine Situation weiter verschärfte. Trotz seiner erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen wird ihm von der AOK Regensburg nur Pflegegrad 1 zugewiesen. Dies entspricht einem Entlastungsbetrag von lediglich 131 Euro; er erhält keine Zuschüsse für notwendige Hilfsmittel oder Pflegeleistungen, was bedeutet, dass ihm beispielsweise auch die Beantragung eines Treppenliftes oder einer Badezimmereinrichtung verwehrt bleibt.

Hürden im Pflegeantrag

Der Pflegebedürftige benötigt Unterstützung im Alltag, besonders beim Duschen und Abtrocknen, und hat initial einen unzureichenden Rollstuhl erhalten. Dank einer Spendenaktion konnte er jedoch einen funktionstüchtigen Elektrorollstuhl erwerben. Eva Maria Körber, eine Unterstützerin mit Erfahrung im Pflege- und Krankenkassenwesen, hilft ihm bei den Anträgen und hat gravierende Mängel im Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) festgestellt. Insbesondere wird dort fälschlicherweise vermerkt, dass Schindelhauer die Intimpflege und das Duschen selbstständig erledigen kann.

Nachdem Schindelhauer gegen die Entscheidung der AOK Widerspruch eingelegt hatte, wurde der Pflegegrad 1 im April 2024 ohne erneute Begutachtung bestätigt. Im Januar 2025 erhielt er von der AOK die Mitteilung, dass die Unterlagen zu seinem Fall nicht auffindbar seien. Körbers eigene Berechnungen deuten auf eine Einstufung von mindestens Pflegegrad 3 oder sogar nahe zu Pflegegrad 4 hin. Trotz dieser Berechnungen hat die AOK Regensburg ihre Entscheidung bisher nicht korrigiert. Ende Februar 2025 soll der Fall dem Widerspruchsausschuss vorgelegt werden, ein Ergebnis steht jedoch noch aus. In einer Stellungnahme schrieb die AOK, dass die Verzögerung auf einen „unglücklichen Fehler“ zurückzuführen sei und eine persönliche Begutachtung bei Schindelhauer bald anstehen solle.

Der Antrag auf Pflegeleistungen wird bei der AOK-Pflegekasse gestellt, woraufhin der MD zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit beauftragt wird. Die Begutachtung erfolgt durch ein bundesweit standardisiertes Verfahren, das darauf abzielt, die Selbstständigkeit der Betroffenen und den benötigten Unterstützungsbedarf im Alltag zu ermitteln. Dabei wird nicht die Schwere der Behinderung oder Krankheit bewertet. Der MD besucht die betroffene Person zu Hause, um eine realistische Einschätzung vorzunehmen. Anschließend wird ein Gutachten erstellt, auf dessen Grundlage die AOK den Pflegegrad festlegt. Dies wird in einem automatischen Verfahren übermittelt.