
Am 26. März 2025 wurden in Mönchengladbach zehn Hundewelpen sichergestellt. Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit sowie das Ordnungsamt waren bei der Aktion beteiligt, die aufgrund eines Hinweises der Bundespolizei durchgeführt wurde. Ein 20-jähriger Mann hatte die Welpen am Hauptbahnhof zum Verkauf angeboten und wollte dafür jeweils 1000 Euro. Passanten hatten die Bundespolizei über den Verkauf informiert.
Bei der Kontrolle gab der Mann an, dass die Tiere einer Bekannten gehörten. Allerdings bestand Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verkaufs, insbesondere angesichts des jungen Alters der Hunde. Daher wurde der Mann zur Wache gebracht. Eine tierärztliche Begutachtung der Welpen ergab, dass sie aus zwei Würfen stammten – einer mit fünf und einer mit weiteren fünf Tieren. Das Alter der Welpen wurde auf vier Wochen für den jüngeren Wurf und sechs Wochen für den älteren Wurf geschätzt.
Tierschutzrechtliche Bestimmungen
Die Abgabe von Welpen vor der vollendeten achten Lebenswoche ist gemäß der Tierschutz-Hundeverordnung unzulässig. Diese Bestimmungen besagen, dass eine Ausnahmebegründung für eine frühzeitige Abgabe nötig ist, und auch die Trennung von Wurfgeschwistern vor Ablauf dieser Frist ist nicht erlaubt. Aus tierschutzrechtlichen Gründen wurden die Welpen sichergestellt und an ein örtliches Tierheim übergeben. Die vermeintliche Halterin der Tiere, eine 55-jährige Frau mit bisherigen tierschutzrechtlichen Verstößen, wurde ebenfalls in die Ermittlungen einbezogen. In Abstimmung mit dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOS) wurden zusätzlich auch die Muttertiere sichergestellt und ins Tierheim gebracht.
Die Tierschutz-Hundeverordnung legt fest, dass Züchter einer Hündin spätestens drei Tage vor der Geburt bis zum Absetzen der Welpen eine Wurfkiste bereitstellen müssen. Die Anforderungen an diese Wurfkiste sind unter anderem, dass sie geeignet für die Größe der Hündin und die erwartete Anzahl und Größe der Welpen ist, sowie dass die Gesundheit der Hündin und Welpen gewährleistet ist. Darüber hinaus müssen Welpen, die in Räumen gehalten werden, ab einem Alter von fünf Wochen täglich für eine angemessene Dauer Auslauf im Freien erhalten. Diese Bestimmungen sollen sicherstellen, dass sowohl die Hündin als auch die Welpen in einer sicheren und gesunden Umgebung aufwachsen, wie [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html) detailliert beschreibt.