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Neuer Leiter für Staatsangehörigkeitsrecht in Tübingen ernannt!

Christopher Siegel wurde zum neuen Leiter des Referats „Staatsangehörigkeitsrecht, Ausländerrecht“ des Regierungspräsidiums Tübingen ernannt. Die Ernennung durch Regierungspräsident Klaus Tappeser tritt am 1. April 2025 in Kraft. Siegel, der seit 2016 in der Landesverwaltung Baden-Württemberg tätig ist, hat bereits umfangreiche Erfahrungen in verschiedenen Referaten gesammelt.

Zu Beginn seiner Laufbahn arbeitete er im Regierungspräsidium Tübingen in dem Rechtsreferat der Abteilung 3, das für Landwirtschaft, ländlichen Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen zuständig ist. Zudem war er im Verkehrsreferat der Abteilung 4, bevor er Ende 2017 ins Rechts- und Planfeststellungsreferat der Abteilung 2 wechselte, welches sich mit Wirtschaft, Raumordnung sowie Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen beschäftigt.

Berufliche Stationen und Verantwortlichkeiten

Während der Corona-Pandemie war Siegel für ein Jahr ans Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg abgeordnet, wo er als stellvertretender Leiter eines Krisenstabs tätig war. Nach seiner Rückkehr übernahm er die Leitung der Task Force Corona-Entschädigungen im Herbst 2021 und war Ansprechpartner für rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz. Seit Ende 2022 war er bereits als stellvertretender Referatsleiter in der Abteilung 2 aktiv.

Das Referat 15.1 „Staatsangehörigkeitsrecht, Ausländerrecht“ ist zuständig für verschiedene rechtliche Anliegen, darunter Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Flüchtlingsaufnahmerecht. Es führt Widerspruchsverfahren durch und bietet Beratungen für nachgeordnete Behörden an. Außerdem ist es für Ausweisungsverfahren gegen inhaftierte Straftäter sowie für Verlustfeststellungsverfahren gegen straffällig gewordene Unionsbürger zuständig.

Christopher Siegel hat Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen studiert und das Rechtsreferendariat am Landgericht Hechingen absolviert. Er bringt somit nicht nur umfassende Kenntnisse, sondern auch praktische Erfahrung in der Rechtsanwendung mit.

Zusätzliche Informationen über das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht und die zuständigen Behörden finden sich auf der Webseite des Auswärtigen Amts, die über die verschiedenen Verfahren und die gesetzlichen Grundlagen aufklärt, wie das Grundgesetz und das Staatsangehörigkeitsgesetz regelt. Die Möglichkeiten zur Einbürgerung und die relevanten Verfahrensweisen sind dabei ebenfalls beleuchtet, was potenziellen Antragstellern eine Orientierung bietet, wie auf der Seite des Auswärtigen Amts beschrieben.