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Bäcker im Landkreis Miesbach: Halbe Brote sorgen für rechtliche Turbulenzen!

In einer Bäckerei im Landkreis Miesbach sorgte ein Hinweis auf der Brot-Theke für Verwirrung. Dieser besagte, dass Brote nicht mehr halbiert verkauft werden dürften, was jedoch schnell geklärt wurde.
Der Obermeister der Bäcker-Innung Miesbach-Bad Tölz-Wolfratshausen, Florian Perkmann, erklärte, dass es kein Verbot für halbierte Brote gebe. Allerdings bestehen rechtliche Herausforderungen bei ihrem Verkauf. Halbe Brote müssen als Fertigprodukte gekennzeichnet werden, wenn sie verpackt und im Verkaufsbereich angeboten werden. Ganze Brote hingegen benötigen keine Kennzeichnung, solange sie hinter der Theke liegen.

Ein weiterer Punkt betrifft die Preisgestaltung für halbe Brote. Diese dürfen nicht einfach halbiert werden, da dies von Gewicht und gesetzlichen Vorgaben abhängt. Halbe Brote werden einzeln gewogen, was bedeutet, dass sie nicht als Fertigprodukte gelten, und somit keine Kennzeichnung erfordern. Die Preisberechnung erfolgt über eine geeichte Waage, eine Praxis, die von vielen Bäckern in der Innung übernommen wird. Der Zusatzaufwand des Wiegens wird als Vorteil angesehen, da Kunden so das Gefühl haben, fair behandelt zu werden.

Rechtliche Anforderungen an die Kennzeichnung von Backwaren

Die gesetzlichen Anforderungen an die Kennzeichnung von Backwaren werden zunehmend strenger. Ab 2025 müssen Handwerksbäcker die neuen Vorschriften strikt einhalten, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten und Transparenz für Verbraucher zu schaffen, wie [mae-innovation.com](https://mae-innovation.com/de/baeckerei-etikettierung-2025-umfassender-leitfaden-zu-den-gesetzlichen-verpflichtungen/) berichtete. Lebensmittelprodukte müssen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 klar und präzise gekennzeichnet werden. Dies umfasst verpflichtende Angaben wie Verkaufsbezeichnung, Gewicht und Stückpreis.

Die Kontrollen in Lebensmittelgeschäften, einschließlich Bäckereien, haben sich seit 2024 verstärkt. Anforderungen umfassen eine klare Kennzeichnung für unverpackte Lebensmittel und spezifische Angaben für vorverpackte Produkte. Einhaltung dieser Vorschriften fördert die Sicherheit der Verbraucher und sorgt für die Konformität der Betriebe mit der europäischen Gesetzgebung.