
In einer aktuellen Entwicklung sehen sich 14 NBA-Teams in den USA mit Klagen konfrontiert. Diese Klagen wurden wegen der angeblichen Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik ohne Genehmigung in Werbevideos auf sozialen Medien und NBA.com eingereicht. Zu den betroffenen Teams gehören die New York Knicks, Cleveland Cavaliers, Denver Nuggets und Minnesota Timberwolves, sowie weitere bekannte Mannschaften wie die Atlanta Hawks und die Miami Heat.
Die Klagen wurden am 18. Juli im US District Court für den Southern District of New York eingereicht und stammen von Kobalt Music Publishing, Artist Publishing Group und anderen. Die Vorwürfe besagen, dass die Teams keine Lizenzen, Genehmigungen oder Zustimmungen zur Nutzung der geschützten Musik eingeholt haben. Kobalt Music Publishing fungiert als exklusive Lizenzagentur für die fraglichen Songs, während die Artist Publishing Group in allen Klagen außer der gegen die Miami Heat benannt ist.
Konkretisierung der Vorwürfe
Die vorgelegten Beschwerden behaupten, dass die NBA-Teams über die Urheberrechtsbestimmungen informiert sind und die geistigen Rechte der Kläger verletzen. So listet die Beschwerde der Knicks 23 mutmaßlich verletzte Titel auf, darunter Dua Lipas Hit „Don’t Start Now“. Die Magic verweisen auf 37 Tracks, darunter Major Lazers „Lean On“, während die Cavaliers angeblich 16 Songs, einschließlich eines Remixes von Ariana Grandes „Into You“, in Anspruch genommen haben. Die Pacers nennen in ihrer Beschwerde einen einzigen Track, nämlich „Mmm Yeah“ von Austin Mahone.
Erste Berichte zeigen, dass viele der in den Klagen aufgeführten Videos ab dem 22. Juli nicht mehr auf sozialen Medien und NBA.com verfügbar waren. Die Klagen fordern eine maximale Entschädigung von 150.000 US-Dollar pro Verletzung, was zu potenziellen Millionenforderungen führen könnte. Diese rechtlichen Schritte sind Teil eines größeren Trends von Urheberrechtsverletzungen in der Musikindustrie, zu dem auch jüngste Klagen gegen KI-Musikgeneratoren und Verizon zählen.
Weitere Details zu diesem Vorfall können bei Music Business Worldwide nachgelesen werden. Auch über die Focus-Website sind weitere Informationen zu den Reaktionen auf diese Klagen erhältlich.