
In Leverkusen ist die Diskussion um die Unterstützung freier Kita-Träger und die Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern in vollem Gange. Stadtdirektor Marc Adomat forderte kürzlich die Rücknahme einer Zusage des Stadtrates, der sich für die freien Träger stark gemacht hatte. Dies geschah im Kontext erheblicher Einsparungen im Dezernat für Bildung, Jugend und Sport, die bis 2028 insgesamt 61 Millionen Euro betragen könnten. Allein die jährlichen Gehaltserhöhungen bei den freien Trägern belaufen sich auf zusätzliche 4 Millionen Euro.
Die Entscheidung von Adomat, die Rücknahme zu fordern, stieß auf Kritik, da dies ohne Abstimmung mit der Politik und hinter dem Rücken der freien Träger geschah. Ein Großteil des Stadtrates hält diese Rücknahme für nicht gerechtfertigt, was die Beziehung zwischen der Stadtverwaltung und den freien Trägern stark belastet. Diese Träger betreiben etwa die Hälfte aller Kitas in der Stadt, und das Vertrauen in die Zusagen der Stadt ist dadurch erheblich beschädigt worden. Trotz eines jüngsten Treffens, bei dem Stadt und freie Träger als gleichberechtigte Partner auftraten, bleibt unklar, ob diese Situation zu gerechteren Bezahlungen für Erzieherinnen führt.
Gehaltsanpassungen für städtische Erzieher
Im Zusammenhang mit den Herausforderungen in der Kinderbetreuung hat die Stadt Leverkusen außerdem beschlossen, alle städtischen Erzieherinnen und Erzieher rückwirkend ab dem 1. Juli 2022 in die höhere Entgeltgruppe S8b TVöD SuE einzugruppieren. Oberbürgermeister Uwe Richrath und Stadtdirektor Marc Adomat betonten dabei die Wertschätzung für die Arbeit der Erzieher und teilten mit, dass künftig auch weitere Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der Kindertagesbetreuung geplant sind.
Die Anpassung der Vergütung, die auf eine Tarifregelung vom 18. Mai 2022 zurückgeht, sieht vor, dass Tätigkeiten in Gruppen mit mindestens 15 Prozent Kindern mit erhöhtem Förderbedarf ebenfalls zu einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe S8b führen. Rund 360 städtische Erzieherinnen und Erzieher werden von der Entgeltgruppe S8a in die S8b eingruppiert. Die Auszahlung des höheren Entgeltes soll voraussichtlich mit der Entgeltabrechnung für Juli 2024 erfolgen. Diese Änderungen bringen für den städtischen Etat jährliche Mehrkosten von etwa 1 Million Euro mit sich.