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Feuer-Drama in Alt Schönau: Schuppen brennt, Feuerwehr im Einsatz!

Am 10. April 2025 wurde die Rettungsleitstelle über einen Brand eines Schuppens in der Ringstraße im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte informiert. Um 13:15 Uhr rückten ein Funkstreifenwagen des Polizeihauptrevieres Waren sowie die Freiwillige Feuerwehr aus, die mit 69 Feuerwehrkräften und 19 Fahrzeugen zum Einsatz kamen, wie [news.de](https://www.news.de/lokales/858524227/polizeimeldungen-aktuell-aus-waren-am-11-04-2025-feuerwehreinsatz-heute/1/) berichtete.

Beim Eintreffen der Einsatzkräfte brannte der Schuppen bereits in voller Ausdehnung, und das Feuer war auf einen PKW Mercedes übergesprungen. Dank des schnellen Eingreifens der Feuerwehr konnte jedoch das Übergreifen des Feuers auf weitere Fahrzeuge verhindert werden. Die Brandursache wurde einer Fehlfunktion einer an einem Ladegerät angeschlossenen Autobatterie eines PKW Trabant zugeschrieben.

Sachschaden und Verkehrsbehinderungen

Der Sachschaden wird auf ca. 70.000 Euro geschätzt. Die Landesstraße L 202 in Alt Schönau war während der Löscharbeiten für etwa eine Stunde voll gesperrt, was zu Verkehrsbeeinträchtigungen führte. Diese Informationen wurden ursprünglich vom Polizeipräsidium Neubrandenburg am 11. April 2025 veröffentlicht.

In einem weiteren Zusammenhang widmet sich [dieversicherer.de](https://www.dieversicherer.de/versicherer/wohnen/news/feuerwehr-schaeden-haftung-143014) der Haftung von Feuerwehr und Kommunen bei Einsätzen. Diese haften zwar grundsätzlich für Schäden, die durch ihre Einsatzkräfte verursacht werden. Für die Gefahrenabwehr gilt jedoch ein Haftungsprivileg, bei dem die Feuerwehr nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden verantwortlich ist. Gibt es keine konkrete Gefahr, haftet die Feuerwehr auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Zudem besteht ein Entschädigungsanspruch für Hilfeleistende gegenüber der Kommune, ebenfalls bei Schäden, die während des Einsatzes an Nachbargrundstücken entstehen.