
Der Trachtenhändler Dollinger hat Insolvenz angemeldet und beantragt am Amtsgericht Traunstein die „Sanierung in Eigenverwaltung“. Dies wurde am 12. April 2025 bekannt gegeben. Die Geschäftsführung, bestehend aus Kathrin und Sebastian Proft, strebt an, das Unternehmen zu stabilisieren und den Geschäftsbetrieb vorerst in vollem Umfang aufrechtzuerhalten. Alle sieben Filialen sollen geöffnet bleiben.
Die Insolvenz sei notwendig geworden, um sich von unwirtschaftlichen Mietverträgen zu lösen und um von möglichen Rückforderungen der Corona-Hilfen befreit zu werden. Ziel der Sanierung ist es, die finanzielle Stabilität des Unternehmens herzustellen und Arbeitsplätze zu sichern. Geplant ist, die hohen Mietkosten auf ein realistisches Niveau zurückzuführen, wobei Kündigungen und Filialschließungen im Rahmen der Sanierung nicht ausgeschlossen sind.
Hintergrund der Krise
Dollinger wird seit 2012 in dritter Generation von den Profts geleitet und konnte bereits zuvor wirtschaftliche Probleme bewältigen. Die aktuelle Situation ist insbesondere durch Kostensteigerungen infolge des russischen Angriffskriegs sowie durch pandemiebedingte Zwangsschließungen verschärft worden.
Die „Sanierung in Eigenverwaltung“ ermöglicht der bisherigen Geschäftsführung, unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters zu arbeiten. Wie schultze-braun.de berichtet, behält die Geschäftsführung in diesem Verfahren die Kontrolle über das Unternehmen. Im Gegensatz zur Regelinsolvenz gibt es keinen Insolvenzverwalter, was der Geschäftsführung erlaubt, das Unternehmen selbst zu sanieren. Ein Sanierungsexperte kann die Geschäftsleitung während der Sanierung beraten und unterstützen, während der Sachwalter die Einhaltung der Insolvenzordnung überwacht und die Interessen der Gläubiger wahrt.