
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) stellt weiterhin eine ernsthafte Bedrohung für die Schweinehaltung in Hessen dar. In den betroffenen Regionen wurden bereits drastische Maßnahmen ergriffen, um der Ausbreitung der Tierseuche entgegenzuwirken. Der Kreis Darmstadt-Dieburg hat die Abschussprämie für Jäger auf 200 Euro pro erlegtem Wildschwein verdoppelt. Auch der Rheingau-Taunus-Kreis hat mit 120 Euro pro Wildschwein eine eigene Prämie eingeführt. Das Land Hessen übernimmt die Hälfte dieser Prämien.
Die neuen Prämien gelten in den definierten Sperrzonen I und II und sollen dazu beitragen, den Wildschweinbestand zu reduzieren. Unabhängig von einer Infektion zahlen die Prämien auf die huntenden Jäger, während die Reduktion des Schwarzwilds auch landwirtschaftliche Schäden, beispielsweise in Maisfeldern, verringern soll. Seit der ersten Bestätigung eines ASP-Falls in Hessen am 15. Juni 2024 wurden über 4.500 tote Wildschweine gefunden oder erlegt und rund 1.600 positiv getestet. Während Nordhessen bislang von der ASP verschont geblieben ist, wurden bereits umfassende Maßnahmen zur Kadaversuche durchgeführt, darunter die Durchsuchung von etwa 346.000 Hektar Fläche, von denen 180.000 Hektar mit Drohnen abgesucht wurden.
Neue Sperrzonen in Hessen
Zusätzlich zu den Prämien hat das Landwirtschaftsministerium die von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Gebiete in Hessen neu eingeteilt und erweitert. Die bestehende Restriktionszone von rund 100.000 Hektar wurde in eine „Sperrzone II“ umgewandelt, während daneben eine neue Pufferzone („Sperrzone I“) eingerichtet wird, die ein zehn Kilometer breiter Streifen ist und fast 150.000 Hektar umfasst. Innerhalb der „Sperrzone II“ gelten strenge Auflagen, darunter ein Jagdverbot und eine Leinenpflicht für Hunde, während in der „Sperrzone I“ die Jagd auf Wildschweine gefördert wird.
Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die Wildschweinpopulation zu verringern und damit die Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Für Schweinehalter in der „Sperrzone I“ gibt es spezielle Meldungspflichten im Falle von fiebrigen oder toten Schweinen sowie Regeln für den Transport lebender Tiere in Drittländer. Langfristig wird eine „Sperrzone III“ im Kreis Groß-Gerau erwartet, die die bestehenden Schutz- und Überwachungszonen ersetzen wird. Die Umbenennung und Neueinrichtung der Zonen erfolgt nach Vorgaben der EU-Kommission. Die ASP bleibt eine langfristige Herausforderung, da sie für Wild- und Hausschweine nicht heilbar ist und in der Regel tödlich verläuft, jedoch für Menschen und andere Tierarten keine Gefahr darstellt, wie die [hessenschau.de](https://www.hessenschau.de/panorama/afrikanische-schweinepest-neue-sperrzone-und-verstaerkte-wildschwein-jagd-v1,afrikanische-schweinepest-neue-einteilung-sperrzonen-100.html) berichtet.