
Ein neuer Vorschlag im Koalitionsvertrag von Union und SPD könnte weitreichende Auswirkungen auf die politische Landschaft in Deutschland haben. Dieser sieht vor, dass Personen, die wiederholt wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, künftig kein öffentliches Amt mehr bekleiden dürfen. Diese Maßnahme sorgte für Nervosität innerhalb der AfD, insbesondere bei ihrem prominenten Mitglied Björn Höcke, der bereits mehrfach wegen Volksverhetzung ermittelt wurde.
Höcke musste bereits zehnmal seine Immunität vom Thüringer Landtag aufheben lassen, und sein Privathaus war Ziel einer Razzia. Das neue Gesetz könnte seine Ambitionen auf das Amt des Ministerpräsidenten in Thüringen sowie auf andere Ämter auf Bundesebene erheblich behindern. Der Koalitionsvertrag betont die Stärkung der Demokratie und die Bekämpfung von Terrorismus, Antisemitismus, Hass und Hetze. SPD-Innenexperte Dirk Wiese äußerte, dass radikalisierte Personen in Parlamenten eine ernsthafte Gefahr für die Demokratie darstellen.
Reaktionen auf das geplante Gesetz
Wiese betonte zudem, dass Volksverhetzung ernst genommen werden muss und nicht ausschließlich eine Gefahr aus dem rechten Spektrum besteht. Allerdings warnen Kritiker, wie der Rechtsprofessor Volker Boehme-Neßler, vor dem Entzug des passiven Wahlrechts als drastische Maßnahme. Derzeit verliert man das passive Wahlrecht für fünf Jahre bei einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, während Volksverhetzung bereits bei einer Freiheitsstrafe von drei Monaten beginnt. Das geplante Gesetz würde somit einen erheblichen Einschnitt in die geltende Rechtslage darstellen.
Boehme-Neßler weist außerdem darauf hin, dass eine Verschärfung des Tatbestands vorsichtig angegangen werden muss, um die Meinungsfreiheit nicht übermäßig einzuschränken. Der Tatbestand der Volksverhetzung ist im Paragraph 130 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Beispiele für Volksverhetzung sind das Beschimpfen oder Verächtlichmachen bestimmter Gruppen oder das Anstacheln zu Rassenhass. Ein aktuelles Beispiel aus Bayern verdeutlicht die Brisanz des Themas: Ein muslimischer Prediger wurde 2024 zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er während eines Gebets um den Tod von Juden bat.
Ein konkreter Zeitplan für das geplante Gesetz und dessen Inkrafttreten ist aktuell noch nicht bekannt; die Zuständigkeit liegt bei den Bundestagsausschüssen sowie beim Innen- und Justizministerium. Diese Entwicklungen kommen in einer Zeit, in der das Thema Volksverhetzung zunehmend in den politischen Diskurs rückt, wie auch Björn Höcke selbst in einer Diskussion anmerkte: Er fordert eine Revision des Paragraphen 130, um diesen entweder abzuschaffen oder strenger zu fassen, um einen „Missbrauch“ der Regelung zu verhindern, wie journalistenwatch.com berichtete.