Deutschland

Alkohol am Steuer: 83-Jähriger erwischt bei Verkehrskontrolle in Grünstadt!

Am Sonntag, den 13. April 2025, führten Polizeibeamte in Grünstadt eine stationäre Verkehrskontrolle durch. Gegen 20:00 Uhr wurde ein 83-jähriger Autofahrer angehalten, bei dem Alkoholgeruch festgestellt wurde. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als 0,73 Promille. Aufgrund dieses Testergebnisses wurde dem Senior die Weiterfahrt untersagt, und er musste zur Blutentnahme. Die Blutalkoholkonzentration wird entscheidend für das anschließende Ordnungswidrigkeitenverfahren sein.

Wie die Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße berichtete, liegt die Bußgeldgrenze bei der Überschreitung der 0,5 Promille-Grenze bei 500 Euro, zudem droht ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister.

Regelungen für Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer stellt eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar. Die Promillegrenzen für Autofahrer in Deutschland sind klar definiert. Für Personen bis 21 Jahre und Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Ab 0,3 Promille wird die relative Fahruntüchtigkeit angenommen, und ab 0,5 bis 1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat geahndet wird.

Ab 1,1 Promille wird von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen, was strafbar ist. Bei Werten ab 1,6 Promille ist zwingend eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich. Im Falle einer Verweigerung des Atemtests müssen die Betroffenen mit einer Blutentnahme rechnen, um die Blutalkoholkonzentration festzustellen, wie ADAC erläutert.