Chemnitz

Chemnitz bleibt hart: Schwarzfahren bleibt strafbar trotz Protest!

Der Chemnitzer Stadtrat hat einen Antrag zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens abgelehnt. Wie radiochemnitz.de berichtete, wurde der Antrag von den Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE eingebracht. Ziel des Antrags war es, auf Strafanzeigen bei wiederholtem Fahren ohne Fahrschein durch die Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) zu verzichten. In der Abstimmung sprach sich eine deutliche Mehrheit mit 42 Nein-Stimmen gegen den Antrag aus, während nur 10 Ja-Stimmen dafür stimmten.

In anderen Städten, wie zum Beispiel Leipzig, wurde bereits beschlossen, auf Anzeigen gegen Schwarzfahrer zu verzichten. Laut der CVAG wurden im Jahr 2024 insgesamt 7.508 Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein erwischt, der höchste Wert seit einem Jahrzehnt. Von diesen reichten 2.804 Fahrgäste nachträglich ein Ticket ein, während 5.144 Personen mit Geldbußen belegt wurden. Zudem stellte die CVAG im vergangenen Jahr 1.073 Strafanzeigen gegen Wiederholungstäter.

Rechtliche Rahmenbedingungen und finanzielle Auswirkungen

Das Schwarzfahren ist im deutschen Strafgesetzbuch unter dem Paragrafen 265a StGB als Erschleichen von Leistungen geregelt und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein Hafttag kostet den Staat im Schnitt 140 Euro. In Sachsen summierten sich die Ersatzfreiheitsstrafen für die Jahre 2020 und 2021 auf mehr als eine Million Euro jährlich, während die CVAG jährlich rund 500.000 Euro durch Schwarzfahrer entgeht.

Die Antragsteller plädierten für Aufklärung und Schulprojekte, um Respekt für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu fördern, anstatt Haftstrafen zu verhängen. In einer Umfrage von 2023 sprachen sich 69 Prozent der Deutschen für die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens aus. Doch in Chemnitz bleibt es weiterhin bei Strafanträgen für Verstöße.

Die Diskussion um das Schwarzfahren und seine rechtlichen Folgen ist nicht neu. Laut kripoz.de führt die hohe Anzahl der Ersatzfreiheitsstrafen dazu, dass etwa 50.000 Personen jährlich inhaftiert werden müssen, was die Staatskasse enorm belastet. Experten, darunter auch Peter Biesenbach, der Justizminister von Nordrhein-Westfalen, haben die Entkriminalisierung des einfachen Schwarzfahrens vorgeschlagen, um Polizei und Justiz zu entlasten. Dabei wird vor allem die Notwendigkeit einer Differenzierung zwischen einmaligen und wiederholten Taten thematisiert.