LuxemburgNeunkirchenSaarlandTrier

Blitzer-Warnung: Wo heute in Trier und Saarland kontrolliert wird!

Am 15. April 2025 wurde in der Region Trier sowie im angrenzenden Saarland und Luxemburg ein umfangreicher Blitzer-Service eingerichtet. Dieser soll sowohl Geschwindigkeitsmessungen durchführen als auch Verkehrssicherheit gewährleisten. Die Messungen konzentrieren sich auf mehrere Standorte, die den Autofahrern bekanntgegeben wurden.

Die Geschwindigkeitskontrollen in der Region Trier sind an folgenden Stellen vorgesehen: A1 bei Schweich, K133 in Neunkirchen, B53 in Pünderich und B257 in Niederstedem. Morgendliche Kontrollen sind weiterhin in Gilsdorf (rue Principale), Mersch (rue Lohr) und Roeser (Grand-Rue, CR 157) eingerichtet. Zur Mittagszeit sind zusätzlich Geschwindigkeitsmessungen in Luxembourg (rue Cyprien Merjai) geplant.

Blitzer im Saarland

Im Saarland werden ebenfalls Maßnahmen ergriffen, um Temposünder zu belangen. Hier sind Kontrollen an der B268 zwischen Nunkirchen und Lebach sowie auf der BAB 623 zwischen der AS Saarbrücken-Herrensohr und dem AD Friedrichsthal vorgesehen. Es wurde darauf hingewiesen, dass auch an anderen Stellen mit weiteren Kontrollen zu rechnen ist.

Die Höhe der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts reicht von 58,50 Euro bei Überschreitungen bis 10 km/h bis hin zu 843,50 Euro für mehr als 70 km/h, wobei auch Punkte und Fahrverbote verhängt werden können. Ähnliche Strafen gelten für Geschwindigkeitsübertretungen außerorts, die sogar etwas niedriger ausfallen.

Ein Bußgeldbescheid wird in der Regel zwei bis drei Wochen nach der Geschwindigkeitsüberschreitung zugestellt. In Ausnahmefällen kann die Zustellung bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen. Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten beträgt in Deutschland üblicherweise drei Monate ab dem Tag des Verstoßes, wie [bussgeldkatalog.org](https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeld-ausland-verjaehrung/) berichtete.

Es ist wichtig zu beachten, dass Bußgelder aus dem Ausland unterschiedlich behandelt werden können. Verkehrsregeln variieren von Land zu Land, was auch die Verjährungsfristen betrifft. In Deutschland verjähren die meisten Ordnungswidrigkeiten nach drei Monaten, während die Vollstreckung von Bußgeldern in der Regel nach drei Jahren erfolgt.