Bayreuth

Verkehrschaos in Bayreuth: Neue Regeln für mehr Sicherheit von Fußgängern!

Am 15. April 2025 haben die Stadtverwaltung und die Polizei Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Erlanger Straße und am Unteren Tor vorgestellt. Diese Entscheidung folgt auf die Analyse der Verkehrssituation, die einen Anstieg von Unfällen, insbesondere durch fehlerhafte Fahrspurwechsel, aufdeckte. Diese gefährlichen Situationen stellen eine Bedrohung für Fußgänger dar.

Die derzeitig zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wird als problematisch angesehen. Es wurde ein erheblicher Bedarf an sicheren Übergangsstellen für Fußgänger und Radfahrer festgestellt, zumal die Sichtverhältnisse aufgrund von Bepflanzungen und dem gekrümmten Straßenverlauf beeinträchtigt sind. Kurzfristige bauliche Maßnahmen wie Mittelinseln, Zebrastreifen oder Fußgängerampeln sind jedoch aufgrund örtlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen nicht umsetzbar.

Erneute Geschwindigkeitsreduzierung und Unfallprävention

Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wird die Höchstgeschwindigkeit zwischen Wolfsgasse und Humboldtstraße zeitlich begrenzt auf 30 km/h reduziert, und zwar von 7 bis 17 Uhr. Zudem soll eine bauliche Trennung der Fahrbahnen mit Leitschwellen den Fahrbahnwechsel im Einmündungsbereich zur Albert-Preu-Straße verhindern; diese müssen allerdings in den Wintermonaten abgebaut werden. Auch in der Weiherstraße wird die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert, zeitlich ebenfalls von 7 bis 17 Uhr.

Am Fußgängerüberweg in der Bahnhofstraße kam es am 5. Dezember zu einem schweren Unfall zwischen einer Fußgängerin und einem Reisebus. Infolgedessen fand ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Stadtplanungsamt, dem Tiefbauamt, der Polizei und dem Zweiten Bürgermeister Dr. Andreas Zippel statt, um die Sichtverhältnisse und die Erkennbarkeit des Fußgängerüberwegs zu überprüfen.

Zur Erhöhung der Sicherheit am Zebrastreifen in der Bahnhofstraße wurden folgende Maßnahmen vereinbart: die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zwischen Ein- und Ausfahrt des Bahnhofvorplatzes, die Optimierung des Standorts von Verkehrszeichen für den Fußgängerüberweg, sowie die Aufstellung von Leitschwellen, um Überholvorgänge an der Haltestelle des Linienverkehrs zu unterbinden. Alle diese Maßnahmen werden in naher Zukunft durch den städtischen Bauhof umgesetzt.

Zusätzlich wurde eine Recherche zu rechtlichen Voraussetzungen für Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass Fußgängerüberwege in der Regel entbehrlich sind, außer wenn eine hohe Fußgängerdichte und Fahrzeugstärke vorliegen. Unnötige Fußgängerüberwege könnten die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, da sie die Aufmerksamkeit der Autofahrer auf einen begrenzten Bereich reduzieren und Missverständnisse hervorrufen können. Der Senat prüft jedoch die Möglichkeit, Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen, insbesondere vor Schulen und Kindergärten, einzurichten, wie [juramagazin.de](http://www.juramagazin.de/122731.html) berichtete.

Die sehr wichtigen Maßnahmen zur Förderung der Verkehrssicherheit scheinen auf die Bedürfnisse der Bürger und die aktuellen Gegebenheiten vor Ort abgestimmt zu sein, was durch eine umfassende Analyse der Verkehrssituation untermauert wird, wie [bayreuth.de](https://www.bayreuth.de/neue-verkehrsregeln-zum-schutz-von-fussgaengern/) dokumentiert.