
Eine Mutter aus Villingen-Schwenningen erlebte kürzlich einen stressigen Vorfall, als sie mit ihrem zweijährigen Sohn, der an einem Pseudokrupp-Anfall litt, ins Schwarzwald-Baar-Klinikum fahren musste. Corinna Lerich-Pumplun parkte vor der Notaufnahme, um ihrem Kind schnell zu helfen. Nach der Behandlung stellte sich jedoch heraus, dass sie die Höchstparkdauer von 15 Minuten um 41 Minuten überschritt, was zu einer Parkgebühr von 30 Euro führte, wie der Nordkurier berichtete.
Nachdem sie Widerspruch gegen die Gebühr einlegte und erklärte, dass sie während der Behandlung ihres kranken Kindes parken musste, erhielt sie von der Parkraum Management RPM GmbH aus Erlangen keine Antwort auf ihre Anfrage zur Kulanz. Stattdessen bekam sie ein Mahnschreiben eines Anwaltsbüros über 106,44 Euro und erlebte ein Hin und Her zwischen Parkraumbetreiber, Rechtsanwälten und dem Klinikum. Ähnlich erging es Sebastian Aicher aus Königsheim, der mit seinem Sohn wegen starker Bauchschmerzen ebenfalls zur Notaufnahme fahren musste und ein Knöllchen über 30 Euro erhielt, obwohl er den Parkplatz umgehend freigemacht hatte.
Gemeinsamer Widerstand gegen Parkgebühren
Aicher und Lerich-Pumplun fanden durch ihre Recherchen zueinander und beschlossen, sich gegen die Strafzettel zur Wehr zu setzen. Beide mussten einen Nachweis über den Notfall beim Rechtsanwalt einreichen, und die Mahngebühren von jeweils 76,44 Euro wurden erlassen. Letztendlich zahlten sie jedoch nur das ursprüngliche Knöllchen über 30 Euro. Entnervt gaben beide Familien auf und äußerten den Wunsch, das Klinikum in Zukunft zu vermeiden.
Der Fall wirft Fragen zur Anwendung von Kulanz auf, einem Begriff, der in verschiedenen rechtlichen Kontexten, insbesondere im deutschen Recht, eine Rolle spielt. Kulanz beschreibt das freiwillige Entgegenkommen eines Unternehmens, welches nicht rechtlich einklagbar ist, und wird oft zur Stärkung von Kundenbeziehungen genutzt, wie in einem Artikel auf fachanwalt.de erläutert. Im Fall Lorich-Pumplun und Aicher bleibt die Frage offen, ob der Parkplatzanbieter seine Kulanzregelungen angemessen umgesetzt hat, insbesondere in Notfällen.