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Brutaler Angriff auf jüdischen Studenten in Berlin: Drei Jahre Haft!

Am 17. April 2025 wurde ein Urteil gegen einen 24-jährigen Ex-Kommilitonen, der einen jüdischen Studenten in Berlin angegriffen hatte, gefällt. Der Angeklagte wurde zu drei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, nachdem er am 2. Februar 2024 in Berlin-Mitte auf den Studenten Lahav Shapira losgegangen war. Das Gericht stellte dabei fest, dass der Angeklagte aus antisemitischer Gesinnung handelte, was er jedoch vehement bestritt.

Der Vorfall ereignete sich in einer Bar, wo der Angeklagte Shapira ansprach und ihm vorwarf, in einer WhatsApp-Gruppe der Freien Universität aktiv zu sein und Plakate abgerissen zu haben. Im Verlauf des Streits eskalierte die Situation, und der Angeklagte schlug Shapira mit der Faust nieder und trat ihn ins Gesicht, während dieser bereits blutend auf dem Boden lag. Shapira erlitt infolgedessen eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Hirnblutung und musste mehrfach operiert werden. Ein Zeuge beschrieb die Attacke als extrem brutal, als würde der Angeklagte Shapira „vernichten“ wollen, wie [Bietigheimer Zeitung](https://www.bietigheimerzeitung.de/inhalt.nahostkonflikt-attacke-auf-juedischen-studenten-drei-jahre-haft.5c1798ea-8a33-4a10-b9d8-a61b8f1394c3.html) berichtete.

Gerichtsurteil und Reaktionen

Der Angeklagte gestand vor Gericht und bat um Vergebung, wies jedoch den Antisemitismus-Vorwurf zurück. Sein Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie eine Geldauflage gefordert. Das Amtsgericht Tiergarten entschied jedoch anders und betonte, dass das Geständnis des Angeklagten nicht von echter Reue geprägt gewesen sei. Der Vorsitzende Richter Sahin Sezer erklärte, dass das Urteil auch der Generalprävention diene und den potenziell tödlichen Folgen der Gewalttat Rechnung trage.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten gefordert. Die Kampfsporterfahrung des Angeklagten wirkte sich strafverschärfend aus. Antisemitismusbeauftragter Felix Klein bezeichnete das Urteil als „gut und gerecht“, während der Angeklagte und das Opfer sich zufällig in der Bar begegnet waren, was die Situation weiter komplizierte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie [Tagesschau](https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/angriff-juedischer-student-urteil-100.html) berichtete.