Deutschland

Jobcenter München: Lebensmittelgutscheine für Bürgergeld-Empfänger!

In Deutschland können Bürgergeld-Empfänger Lebensmittelgutscheine anstelle von Bargeld erhalten. Dies wurde in einem Bericht von Merkur erläutert. Diese Maßnahme ist vorgesehen, wenn der Lebensunterhalt mit dem Regelbedarf nicht gedeckt werden kann.

Das Bürgergeld unterstützt hilfebedürftige Personen, die ihren Lebensunterhalt und den ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht selbst bestreiten können. Das Jobcenter übernimmt nicht nur die Kosten für Unterkunft und Heizung, sondern auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der Regelbedarf für Alleinstehende liegt derzeit bei 563 Euro im Monat.

Voraussetzungen für Lebensmittelgutscheine

Die Ausgabe von Gutscheinen ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Insbesondere können Sachleistungen wie Lebensmittelgutscheine gewährt werden, wenn es Anzeichen für Drogen- oder Alkoholabhängigkeit oder unwirtschaftliches Verhalten gibt. Die Gutscheine sind ausschließlich für den Kauf von Lebensmitteln gültig. Dabei sind Alkohol- und Tabakwaren ausgeschlossen. Der Wert der Gutscheine ist mit einem Betrag auf dem jeweiligen Gutschein vermerkt.

Bürgergeld-Empfänger sollten bei ihrem Jobcenter erfragen, welche Geschäfte die Gutscheine akzeptieren. In München gibt es außerdem ein BarCode-Verfahren für Notlagen, das eine Barzahlung ermöglicht. Hierbei erhalten Leistungsempfänger einen Auszahlschein, der in verschiedenen Märkten eingelöst werden kann. Dieser Auszahlschein bleibt maximal zwei Tage gültig und erfordert eine persönliche Vorsprache im Jobcenter München.

Weitere Informationen über Bürgergeld

Wie die Bundesagentur für Arbeit berichtet, setzt sich das Bürgergeld aus unterschiedlichen Bausteinen zusammen, die die Höhe des Anspruchs bestimmen. Diese umfassen Regelbedarf, Bedarf für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarf für besondere Lebenslagen.

Der Regelbedarf deckt sämtliche Kosten für den Lebensunterhalt wie Ernährung, Kleidung und Körperpflege. Zudem können einmalige Geld- oder Sachleistungen beantragt werden, etwa für die Erstausstattung eines Kindes oder die Einrichtung der ersten eigenen Wohnung. Auch Leistungen für Bildung und Teilhabe werden für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre angeboten.

Zusätzlich ist zu beachten, dass vorrangige Sozialleistungen, wie das Arbeitslosengeld, ebenfalls beansprucht werden müssen, um den Anspruch auf Bürgergeld zu verringern oder zu beseitigen.