
Ein 47-jähriger Pole wurde am Dienstagabend am ehemaligen Grenzübergang Linken von der Bundespolizei kontrolliert. Der Mann war Beifahrer in einem Fahrzeug, als die Beamten bei der Kontrolle drei Ausschreibungen gegen ihn feststellten, wie nordkurier.de berichtete.
Die erste Ausschreibung stammt von der Staatsanwaltschaft Stralsund wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in zwei Fällen. Die zweite Ausschreibung weist auf eine Aufenthaltsermittlung durch dieselbe Staatsanwaltschaft wegen sexueller Übergriffe/Nötigung und Vergewaltigung hin. Schließlich wurde noch eine dritte Ausschreibung durch das Amtsgericht Greifswald wegen Trunkenheit im Verkehr festgestellt.
Festnahme und Ersatzfreiheitsstrafe
Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 47-Jährige eine Geldstrafe von 1500 Euro sowie Verfahrenskosten in Höhe von 489,59 Euro nicht begleichen konnte. Daraufhin wurde er in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert, um eine Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen abzusitzen.
Die rechtlichen Hintergründe in Bezug auf Trunkenheit im Verkehr beleuchten zudem die Anforderungen an die Feststellung von Fahruntüchtigkeit. Laut einem Artikel auf haufe.de ist absolute Fahruntüchtigkeit bereits ab einem Blutalkoholwert von 1,1 ‰ gegeben, ohne dass Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden müssen.