HessenMain-Kinzig-Kreis

Klage um Flüchtlingsverteilung: Main-Kinzig-Kreis scheitert vor Gericht!

Der Verwaltungsgerichtshof Hessen hat die Normenkontrollklage des Main-Kinzig-Kreises gegen das Land Hessen abgewiesen. Dies wurde aus formalen Gründen zurückgewiesen, da der Antrag des Landkreises nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist eingereicht wurde. Die Klage richtete sich gegen die Regelungen zur Verteilung von Flüchtlingen, die seit 2009 in Kraft sind. Ein Normenkontrollantrag muss innerhalb eines Jahres eingereicht werden, was der Main-Kinzig-Kreis verpasst hatte. Der Antrag wurde vor knapp zwei Jahren gestellt.

Der Main-Kinzig-Kreis kritisierte, dass bei der Zuweisung von Flüchtlingen die Einwohnerzahlen von Frankfurt (770.000) und dem Landkreis Main-Kinzig (430.000) nicht angemessen berücksichtigt werden. Die Zuweisung von Bundesmitteln erfolgt jedoch nach Einwohnerzahlen, was als ungerecht empfunden wird. Landrat Thorsten Stolz (SPD) kündigte an, dass der Kreis weiterhin an diesem Thema arbeiten wird. Der juristische Vertreter der Landesregierung kündigte Gespräche zu einer „sachgerechten und politisch angemessenen Lösung“ für den Sommer an.

Hintergründe der Klage

In einer Pressekonferenz erläuterte Landrat Thorsten Stolz die Hintergründe der Normenkontrollklage. Ziel sei eine faire und gerechte Verteilung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Hessen. Die Klageschrift umfasst 30 Seiten und kritisiert insbesondere Fehler in der „Verteilungs- und Unterbringungsgebührenverordnung“ des Landes Hessen. Der Main-Kinzig-Kreis wird in dieselbe Größenklasse wie Frankfurt eingeordnet, was zu einer übermäßigen Belastung führt. Seit Beginn des Ukrainekrieges hat der Kreis 10.500 Menschen aufgenommen, betreut und versorgt, im Vergleich zu 6.500 Flüchtlingen im Jahr 2015/16.

Sozialdezernentin Susanne Simmler äußerte, dass die Grundprinzipien der Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit verletzt werden. Die Aufnahmequote des Main-Kinzig-Kreises liegt bei 8,5%, während ein Kreis mit nur 100.000 Einwohnern lediglich 1% aufnimmt. Rechtsanwalt Dr. Olaf Otting vertritt den Kreis; die Normenkontrollklage wurde an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingereicht. Das Land Hessen muss nun Stellung zu der Klage abgeben, und Neuigkeiten könnten in einigen Wochen folgen. Der Main-Kinzig-Kreis fordert aufgrund der aktuellen Gegebenheiten, insbesondere nach dem Ukraine-Krieg, Änderungen an den bestehenden Regelungen.