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Palmer entlarvt Bürgergeld-Wirrwarr: Sind 7500 Euro für Familien möglich?

Der Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer, äußerte sich in der Sendung von Markus Lanz am 22. April 2025 kritisch zur aktuellen Bürgergeld-Politik. Er berichtete, dass eine Familie mit sieben Mitgliedern monatlich Bürgergeldleistungen von zunächst 6000 Euro erhielt, die später auf fast 7500 Euro erhöht wurden. Palmer führte diese hohen Zahlungen auf die teure Wohnung der Familie sowie die Regelung zur Übernahme der Mietkosten durch das Bürgergeld zurück.

In seiner Erklärung auf Facebook machte er die Karenzzeit, die seit der Einführung der Bürgergeld-Reform besteht, für die hohen Zahlungen verantwortlich. Diese Regelung sieht vor, dass die Kosten der Unterkunft im ersten Jahr nicht nach oben gedeckelt sind und führte so zu überhöhten Zahlungen, wie Palmer erklärte. In einem von ihm geteilten Screenshot eines Änderungsbescheids des Jobcenters, dessen Name unkenntlich gemacht war, zeigte sich, dass die Familie im November 2022 einen Anspruch von 5636,68 Euro hatte, im Dezember 6637,68 Euro und im Januar 7471 Euro.

Kritik an den hohen Zahlungen und an der Mietobergrenze

Ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit wies jedoch darauf hin, dass der Anstieg der Zahlungen vermutlich auf Nachzahlungen aus den Vormonaten zurückzuführen sei. Zudem trat die Karenzzeit für die Miete erst im Januar 2023 in Kraft, was bedeuten würde, dass sie nicht für die hohen Zahlungen im Jahr 2022 verantwortlich sein kann. Weiterhin wird in Tübingen die Mietobergrenze für sieben Personen auf 1519 Euro festgelegt, während sie in Frankfurt bei 1641 Euro und in München bei 2498 Euro liegt.

Allgemein beträgt der durchschnittliche Gesamtbedarf für Familien mit fünf oder mehr Personen 1008 Euro für die Unterkunft, wobei die durchschnittlichen Kosten der Unterkunft bei 508 Euro liegen. Laut Palmer sei ein Gesamtbedarf von über 6000 Euro extrem selten, der Durchschnitt betrage lediglich 1330 Euro pro Monat. Der Oberbürgermeister erhebt somit Fragen zur Angemessenheit der laufenden Bürgergeld-Zahlungen und zur Gestaltung der Regelungen um die Kosten der Unterkunft.

Zusätzlich zeigt eine Untersuchung von gegen-hartz.de, dass die von der Jobcenter übernommenen Mietkosten variieren und die Mietobergrenzen bereits seit dem 1. Januar 2023 mit einer Karenzzeit von einem Jahr gelten. Diese Regelung sieht vor, dass die tatsächlichen Mietkosten übernommen werden, allerdings müssen Bürgergeld-Bezieher darauf achten, dass diese Kosten nach der Karenzzeit als angemessen gelten.