
In Ebern, im Landkreis Haßberge, kam es in der Nacht zum Sonntag zu einem Vorfall in einer Diskothek, bei dem ein 18-jähriger Mann seinen Kontrahenten mit einem Weizenbierglas ins Gesicht schlug. Die Auseinandersetzung ereignete sich gegen 02:30 Uhr in der Breitenbachstraße. Der verletzte Mann erlitt eine Verletzung am Ohr und musste nach einer ersten Versorgung durch den Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht werden.
Die Polizei Ebern nahm den Tatverdächtigen ebenfalls 18 Jahre alt, vor Ort in Gewahrsam. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft in Schweinfurt wurde eine Blutentnahme bei ihm durchgeführt, da beide Beteiligten erheblich alkoholisiert waren. Der Tatverdächtige muss sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, sich unter der Telefonnummer 09531/924-0 zu melden.
Rechtliche Grundlagen
Wie anwalt.de berichtete, entstehen Schlägereien häufig unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen. Die rechtlichen Konsequenzen einer Körperverletzung sind dabei vielfältig. Nach § 223 StGB ist eine Körperverletzung, bei der zwei Personen aufeinander einprügeln, ein strafbarer Grundfall. Wer den ersten Schlag ausführt, begeht in der Regel eine Körperverletzung, auch wenn die Reaktion als Notwehr gewertet werden kann. Die Strafen können bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafen betragen, abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Schwere der Verletzungen.
Die gefährliche Körperverletzung tritt auf, wenn mehr als zwei Personen an einer Auseinandersetzung beteiligt sind. In solchen Fällen kann die Strafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe liegen. Daher ist es ratsam, sich sofort nach Bekanntgabe von Vorwürfen rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Rechte zu wahren.