Bamberg

Schockierende Verhandlungen: Gewalt und Drogen am Landgericht Bamberg!

Am Landgericht Bamberg finden in der 18. Kalenderwoche 2025 mehrere bedeutende Hauptverhandlungen in Strafsachen statt. Ein zentraler Fall betrifft einen 52-jährigen Angeklagten, der mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert wird.

Der Angeklagte H. sieht sich Anklagen wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Vergewaltigung mit vorsätzlicher Körperverletzung, Nachstellung sowie dem unerlaubten Besitz einer Schusswaffe mit Munition gegenüber. Die erste Verhandlung beginnt am 29. April 2025 um 09:00 Uhr vor der 2. Strafkammer. Den Vorwürfen zufolge soll H. in den Jahren 2023 und 2024 körperlich und sexuell übergriffig gegenüber seiner Lebensgefährtin gewesen sein.

Vorwürfe gegen den Angeklagten

Die Anklage beschreibt schwere Übergriffe, darunter Schläge, Würgen und Drohungen mit Tötung in der Wohnung der Geschädigten in Bamberg. Zudem wird ihm die Verwendung eines Messers während dieser Übergriffe vorgeworfen. Weiterhin wird ihm vorgeworfen, die Geschädigte durch massive Gewaltanwendung zum Geschlechtsverkehr gezwungen sowie einen Peilsender an ihrem Fahrzeug angebracht zu haben. Dies diente offenbar zur Identifizierung eines vermuteten Nebenbuhlers. Eine Drohung mit Tötung der Geschädigten sollte sie dazu bringen, den Namen und die Anschrift des Nebenbuhlers preiszugeben. Darüber hinaus soll sich in der Wohnung der Geschädigten eine geladene Schusswaffe befunden haben.

Die Verhandlungen werden am 30. April, 5. Mai und 6. Mai 2025 fortgesetzt.

Ein weiterer Fall betrifft einen 24-jährigen Angeklagten, der wegen unerlaubten Handeltreibens mit Cannabis in 21 Fällen angeklagt ist. Der Verkauf von rund 6.400 Gramm Marihuana im Jahr 2022 im Großraum Bamberg steht im Mittelpunkt dieser Verhandlung, die am gleichen Tag um 11:00 Uhr vor der 3. Strafkammer beginnt. Der Vorwurf besagt, dass der Angeklagte dies als dauerhafte Einnahmequelle zur Finanzierung seines Lebensunterhalts betrieben hat.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung sind in § 224 StGB geregelt. Diese umfasst verschiedene Möglichkeiten der Tatbegehung, wie die Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs, die zu erheblichen Verletzungen führen können. Das Strafmaß reicht von einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen sind es drei Monate bis fünf Jahre, wie [juraforum.de](https://www.juraforum.de/lexikon/gefaehrliche-koerperverletzung) erläutert.