
Die Staatsanwaltschaft Ulm hat das Verfahren gegen die beteiligten Polizeibeamten eingestellt, nachdem kein Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte. Dies wurde durch die Obduktion eines 42-jährigen Mannes, der am 27. Oktober in Ulm starb, bestätigt. Die Beamten handelten demnach rechtmäßig.
Der Vorfall ereignete sich, als der psychisch kranke Mann in seiner Wohnung randalierte. Auf Aufforderung, das Streifenwagenfahrzeug zu verlassen, setzte sich der Mann zunächst nicht auf den Beifahrersitz, was einen gesicherten Transport verhinderte. Nach der Zwangsweiseinführung in das Fahrzeug wurde er am Boden fixiert, wo er plötzlich kollabierte und verstummte. Trotz intensivierter Reanimationsversuche durch die Polizeibeamten und einen Notarzt konnte der Mann nicht wiederbelebt werden. Eine eingehende Obduktion ergab, dass ein exzitiertes Delir als wahrscheinlichste Todesursache zu werten sei, welches durch seine psychische Erkrankung und eine hohe Intoxikation mit Amphetaminen ausgelöst wurde.
Richtlinien zur Fixierung im Notfall
Im Kontext des Vorfalls sei darauf hingewiesen, dass die Fixierung im Notfall stets der Vermeidung von Eigen- und Fremdgefährdung dienen soll, wie in einem Artikel auf notfallguru.de erläutert wird. Die Dokumentation und Überwachung während einer Fixierung sind essenziell, da dies der Sicherheit aller Beteiligten dient. Vor jeder Fixierung sollten die Aufgaben im Team, das unter anderem auch die Polizei umfasst, klar definiert sein. Die richtige Handhabung sieht vor, dass gewöhnlich vier Personen jeweils eine Extremität halten, während eine fünfte Person die Fixierung durchführt und eine sechste Person möglicherweise den Kopf des Patienten stabilisiert.
Darüber hinaus wird empfohlen, eine Fixierung in Bauchlage zu vermeiden, um das Risiko einer Asphyxie zu minimieren. Bei Patienten mit hyperaktivem Delir ist eine engmaschige Überwachung notwendig, und bei Bedarf sollten repetitive Blutgasanalyse durchgeführt werden. Weitere Details zu dieser Thematik bieten die Leitlinien für Notfallsedierungen, einschließlich der Notwendigkeit einer richterlichen Zustimmung nach der Fixierung, abhängig von den jeweiligen Landesgesetzen.