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Krisensitzung bei Bosch AS: Betriebsrat schlägt Alarm wegen Kündigungen!

Im Rahmen einer Betriebsversammlung bei Bosch AS in Schwäbisch Gmünd, die am Montag stattfand, kam es zu einem abrupten Abbruch. Der Betriebsratsvorsitzende Claudio Bellomo sah sich gezwungen, die Versammlung zu unterbrechen, nachdem der Bereichsvorstand Götz Nigge über betriebsbedingte Kündigungen und das Fehlen von Standortgarantien berichtete. Anwesend waren Betriebsräte aus dem gesamten Konzern, um den Standort Gmünd zu unterstützen.

Bellomo informierte die Versammlung über die laufenden Verhandlungen und die Position des Arbeitgebers, welcher ab 2028 betriebsbedingte Kündigungen plant und den Commercial Vehicle Steering (CVS)-Bereich abspalten möchte. Er betonte die kritische Situation für Arbeitsplätze und Existenzen. Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender Andreas Reimer wies auf die wirtschaftliche Lage und die Subventionen in Europa hin. Zudem forderte Uwe Lemke, Gesamtbetriebsrat, gleiche Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten und eine einheitliche Behandlung in Bezug auf eine mögliche Integration in die Robert Bosch GmbH.

Unruhe wegen Personalabbau

Thorsten Schicht von der IG Metall thematisierte die Schließung von Werk 2, was einen Personalabbau von 1.300 Beschäftigten zur Folge hätte, und löste damit Unruhe unter den Anwesenden aus. Dieter Lochbihler wies auf die Bedeutung der Ausbildung am Standort Gmünd hin und verwies auf die möglichen Folgen eines Ausbildungsstopps ab 2029.

Götz Nigge präsentierte Standortzahlen und mögliche Optionen: Sanierung, Verkauf oder Schließung. Er betonte die Differenzen in den Verhandlungen und dass diese bis Freitag, den 9. Mai 2025, verlängert wurden, wodurch die Unsicherheit für die Beschäftigten weiterhin besteht. Aufgrund der unklaren Aussagen und der Betroffenheit von bis zu 3.500 Arbeitsplätzen entschloss sich Bellomo, die Versammlung abzubrechen. Ein neuer Termin für die Fortsetzung der Betriebsversammlung steht noch nicht fest.

Zusätzlich ist zu beachten, dass arbeitgeberseitige Entscheidungen, die zu betriebsbedingten Kündigungen führen, durch verschiedene Maßnahmen, wie den Abbau von Überstunden oder Versetzungen, gemildert werden können. Das Bundesarbeitsgericht prüft dabei, ob eine unternehmerische Entscheidung vorliegt und ob das Beschäftigungsbedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt. Eine gerichtliche Prüfung dieser organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Entscheidungen beschränkt sich dabei auf eine Missbrauchskontrolle, wie in einem Artikel von Haufe geschildert.