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Selbsternannter König Fitzek: Gericht verhängt Haftstrafe in Wittenberg!

Peter Fitzek, der sich selbst als „König von Deutschland“ bezeichnet, steht seit Jahren in der öffentlichen und juristischen Kritik. Er ließ sich am 16. September 2012 zum Staatsoberhaupt seines selbsternannten „Königreichs von Deutschland“ küren. Der Verfassungsschutz stuft Fitzek als Teil der Reichsbürgerbewegung ein, die die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland bestreitet. Fitzek hingegen bestreitet diese Zuordnung.

Im Jahr 2012, bei der Rückgabe seiner Fahrerlaubnis, erklärte Fitzek seinen Plan, einen eigenen Staat zu gründen und stellte sich eine eigene Fahrerlaubnis aus. Seine juristischen Auseinandersetzungen begannen, als er 2022 wegen Beleidigung zweier Bundeswehrsoldaten und Körperverletzung einer Sicherheitsmitarbeiterin im Wittenberger Landratsamt verurteilt wurde. Diese Vorfälle führten zu einer Haftstrafe, da Fitzek bereits zuvor häufig vor Gericht stand. Er legte gegen die Haftstrafe Revision ein. Fitzeks rechtliche Probleme sind vielfältig; so musste er sich unter anderem am Landgericht Halle wegen Untreue und unerlaubter Bankgeschäfte verantworten. Zudem gab es am Landgericht Dessau-Roßlau mehrere Prozesse wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Rechtskräftige Verurteilung

Die rechtlichen Schwierigkeiten von Peter Fitzek nahmen eine neue Wendung, als das Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt die Revision von Fitzek Anfang Juli 2023 verworf. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Fitzek, der mittlerweile 59 Jahre alt ist, wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Diese Strafe resultierte aus einer Auseinandersetzung mit einer Mitarbeiterin im Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg.
Darüber hinaus wurde gegen Fitzek auch ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz geführt, da er ohne Erlaubnis eine Krankenkasse betrieb. Fitzek musste ursprünglich eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren antreten, jedoch wurde er nach dieser Zeit entlassen, da die Untersuchungshaft angerechnet wurde. Nach seinen wiederholten Verurteilungen lehnte Fitzek es ab, die geltende Rechts- und Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland anzuerkennen, was sein bestimmendes Tätigkeitsfeld als selbsternannter König weiterhin prägt.

Die Gruppierung „Königreich Deutschland“, zu der Fitzek gehört, steht in Sachsen-Anhalt und Sachsen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes, wie MDR berichtete. Zudem fasst Deutschlandfunk zusammen, dass das Urteil wegen Körperverletzung und Beleidigung als rechtskräftig gilt.