
Eine bemerkenswerte Geschichte über Ehrlichkeit und Integrität hat sich kürzlich in einem Zug von Hannover nach München ereignet. Am 28. März 2025 wurde eine pinke Tasche mit 15.000 Euro Bargeld aufgefunden. Die Tasche gehört einer 34-jährigen Frau aus der Nähe von Itzehoe, Schleswig-Holstein, die erst am Sonntag in Hamburg Anzeige erstattete, weil sie annahm, dass das Geld gestohlen wurde. Tatsächlich wurde die Tasche aber nur verloren.
Die Finderin, eine 33-jährige Frau aus Leipzig, handelte vorbildlich, indem sie die Tasche der Bundespolizei in München übergab. Der pinke Brustbeutel war mit einem Prinzessinnen-Aufdruck versehen und die besagte Summe Geld war für den Kauf eines Autos gedacht. Die Eigentümerin hat bereits signalisiert, dass sie sich erkenntlich zeigen möchte, da gesetzlich ein Finderlohn von 3% des Gegenstandswertes bei über 500 Euro, also insgesamt 450 Euro, fällig wäre.
Rechtliche Grundlagen und weitere Fundfälle
Das Fundrecht regelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dass Finder von Geld einen Fund unverzüglich melden müssen, wenn der Wert über 10 Euro liegt. So berichteten Advocard.de, dass Beispiele für Geldfunde wie der eines Taxifahrers in Würzburg, der 250.000 Euro fand, oder ein Handwerker in München, der über 100.000 Euro entdeckte, keine Seltenheit sind. Wenn ein Finder Geld auf der Straße findet, gilt es, gewisse Regeln wie die Meldung bei der zuständigen Behörde zu beachten.
Besonders bemerkenswert ist, dass Eigentümer bis zu sechs Monate Zeit haben, um sich bei der zuständigen Behörde zu melden, andernfalls geht das Geld in den Besitz des Finders über. Finder, die Geld über 10 Euro nicht melden, begehen laut § 246 StGB eine Fundunterschlagung, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.
Die Ehrlichkeit der Finderin in diesem Fall wird nicht nur von der Polizei gewürdigt, sondern könnte auch zu einem Finderlohn führen, wenn die Eigentümerin das Geld zurückerhält.