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Neues Gesetz zur Einspeisevergütung: Was bedeutet das für Solarbesitzer?

Die Bundesregierung hat eine umfassende Überarbeitung der Einspeisevergütung für Solarenergie beschlossen. Ein zentrales Element dieser Neuregelung ist die Abschaffung der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen, die besonders an Tagen mit hoher Sonnen- oder Windproduktion auftreten können. Laut Merkur sollen private Betreiber von Solaranlagen in solchen Zeiten veranlasst werden, ihren produzierten Strom entweder selbst zu nutzen oder zu speichern. Bislang hatten sie keinen Anreiz, die Produktion bei negativen Preisen zu drosseln.

Die Kosten für die Einspeisevergütung beliefen sich im Jahr 2024 auf etwa 18 Milliarden Euro. Zukünftig wird es Zeiträume ohne finanzielle Unterstützung geben, deren Ausgleich am Ende der 20-jährigen Vergütungszeit erfolgen soll. Die Berechnung der ausgefallenen Einspeisung wird auf die Monate verteilt, wobei pro Jahr insgesamt 3800 Volllastviertelstunden zur Verfügung stehen. Beispielsweise entsprechen 400 negative Stromstunden 1600 Volllastviertelstunden, die zurückerstattet werden.

Neues Gesetz und Regelungen

Das neue Gesetz zur Einspeisevergütung soll vor der nächsten Bundestagswahl in Kraft treten. Der Bundesrat hatte bereits am 14. Februar über das Gesetz abgestimmt. Im Rahmen der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) müssen nicht gesteuerte Solaranlagen bis zur Installation intelligenter Messsysteme abgeregelt werden. Betreiber von Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 100 kW sind verpflichtet, die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für kleinere Steckersolargeräte, welche eine Leistung von bis zu 2 kW bzw. 800 W Wechselrichterleistung haben.

Die Umsetzung dieser Abregelung gestaltet sich insbesondere bei Anlagen bis 25 kW als schwierig, da es an der Verfügbarkeit der notwendigen intelligenten Messsysteme mangelt. Der Branchenverband BSW-Solar hat positive Rückmeldungen zu den Überlegungen, bestehende Infrastrukturen von Wechselrichter- und Batteriesystemherstellern zur Steuerung von Photovoltaik-Kleinanlagen zu nutzen. Seit 2012 sind alle Photovoltaik-Anlagen über 30 kWp bereits steuerbar, während diese Vorgabe seit 2021 auch für Anlagen über 25 kWp gilt.

Etwa 63 Prozent der insgesamt 100 GWp installierten Photovoltaikleistung sind bereits steuerungspflichtig. Nach dem neuen Gesetz müssen auch PV-Anlagen unter 25 kWp steuerbar ausgerüstet werden, sofern am gleichen Netzanschluss ab 2024 ein steuerbarer Verbraucher, wie etwa eine Wärmepumpe oder ein Batteriespeicher, betrieben wird, wie energie-experten.org berichtet.